Menschenrechte in globalen Lieferketten


"UN Binding Treaty" ambitioniert unterstützen
Eine wirksame Ausrichtung globaler Produktions- und Lieferprozesse auf die strikte Einhaltung der völkerrechtlich verbrieften Menschenrechte setzt ein verbindliches Rahmenwerk wie den auf multilateraler UN-Ebene zu erarbeitenden Binding Treaty voraus



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert von der Deutschen Bundesregierung mehr Anstrengungen zur Durchsetzung von Menschenrechten in den globalen Produktions- und Lieferketten. Die Bundesregierung weigere sich bislang, Unternehmensverantwortung gesetzlich zu regeln und stehe bei entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene seit Jahren auf der Bremse, heißt es in einem Antrag (19/978). Eine wirksame Ausrichtung globaler Produktions- und Lieferprozesse auf die strikte Einhaltung der völkerrechtlich verbrieften Menschenrechte setzt aus Sicht der Grünen ein verbindliches Rahmenwerk wie den "Binding Treaty"-Vertrag voraus, der zurzeit auf UN-Ebene erarbeitet werde.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, sich für eine Verstetigung des UN-Prozesses zur Erstellung eines verbindlichen Abkommens zu Wirtschaft und Menschenrechten einzusetzen, das auch Rechtswege und Sanktionen vorsieht. Sie soll außerdem "ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen für die Arbeit der UN-Arbeitsgruppe bereitstellen" und dafür Sorge tragen, "dass die Zivilgesellschaft sowie Betroffene von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen weitreichend in den Erstellungsprozess eingebunden werden".

Die Grünen sagen unter anderem:
Die Bundesregierung weigerte sich bislang, Unternehmensverantwortung gesetzlich zu regeln, steht bei entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene seit Jahren auf der Bremse und wird auch von dem Entwurf des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD vom 7. Februar 2018 nur höchst unspezifisch-allgemein in die Pflicht genommen mit der Absicht, das Sanktionsrecht für Unternehmen neu zu regeln. Eine Beteiligung an UN-Prozessen im Unternehmensbereich wird erst gar nicht erwähnt.

Auch der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte, den die Bundesregierung im Jahr 2016 vorlegte, blieb weit hinter den Erwartungen und Notwendigkeiten zurück. Anstatt menschenrechtliche Sorgfaltspflichten gesetzlich zu verankern, legte die große Koalition ein völlig unambitioniertes Papier vor und konnte den Vorwurf der Einflussnahme durch die Industrie bis heute nicht entkräften. Selbst EU-Richtlinien – u. a. zur verbesserten Transparenz in Lieferketten und zur öffentlichen Beschaffung – wurden in den vergangenen Jahren nur unzureichend umgesetzt.

Stattdessen setzt die Bundesregierung auf sektorbezogene freiwillige Initiativen wie das Textilbündnis oder das Forum für nachhaltiges Palmöl, die faktisch keine spürbare Verbesserung in den Nähereien und auf den Plantagen weltweit gebracht haben. Die im Jahr 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sind aufgrund ihres unverbindlichen Charakters nur begrenzt wirksam. Ihre Umsetzung auf nationaler Ebene ist sehr unterschiedlich. Diese Bilanz beweist einmal mehr: Eine wirksame Ausrichtung globaler Produktions- und Lieferprozesse auf die strikte Einhaltung der völkerrechtlich verbrieften Menschenrechte setzt ein verbindliches Rahmenwerk wie den auf multilateraler UN-Ebene zu erarbeitenden Binding Treaty voraus.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 07.05.18


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