Vorstoß für Syndikusanwälte


Petition fordert, Syndikusanwälte weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien
In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die derzeit herrschende Rechtsunsicherheit

(10.06.15) - Der Petitionsausschuss unterstützt Bemühungen zur Schaffung von mehr Rechtssicherheit für sogenannte Syndikusanwälte in der Frage der Rentenversicherungspflicht. In der Sitzung beschloss der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, Syndikusanwälte - also Anwälte, die einem "nichtanwaltlichen" Arbeitgeber wie etwa einem Unternehmen, Verband oder einer berufsständischen Körperschaft im Rahmen eines dauerhaften Beschäftigungsverhältnis zur Verfügung stehen - "weiterhin von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien". Die Petenten kritisieren gleichzeitig ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. April 2014, wonach Syndikusanwälte den bei einer Rechtsanwaltssozietät oder einem selbstständigem Anwalt angestellten Rechtsanwälten nicht gleichgestellt und damit auch nicht von der Beitragspflicht befreit werden könnten. Dieses Urteil, so heißt es in der Petition, trage der anwaltlichen Tätigkeit des Syndikusanwalts in keiner Weise Rechnung. Eine unterschiedliche Beurteilung der Rentenversicherungspflicht reduziere zudem die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Tätigkeitsfeldern des Anwalts und beeinträchtige damit die Berufswahlfreiheit.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung verweist der Petitionsausschuss auf die derzeit herrschende Rechtsunsicherheit. Manche Gerichte sähen Syndikusanwälte generell für nicht befreiungsfähig an, während andere Gerichte an die Befreiungsfähigkeit noch nicht einmal die Ansprüche stellen würden, die von Seiten der Rentenversicherung erhoben werden. Die Deutsche Rentenversicherung habe bislang Syndikusanwälte befreit, wenn diese die vier Kriterien "Rechtsberatung, Rechtsentscheidung, Rechtvermittlung und Rechtsgestaltung" in ihrer Tätigkeit erfüllen, schreibt der Ausschuss.

Das Bundessozialgericht habe durch das oben erwähnte Urteil entschieden, dass eine Befreiung dieses Personenkreises nicht in Betracht komme, heißt es weiter. Das Gericht habe sein Urteil damit begründet, dass Syndikusanwälte gerade nicht wegen ihrer Syndikusbeschäftigung Pflichtmitglieder in der Berufskammer und dem Versorgungswerk seien, sondern unmittelbar wegen ihrer eventuellen zusätzlichen freiberuflichen Tätigkeit als Anwalt. Daher scheide eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht in der Beschäftigung beim nichtanwaltlichen Arbeitgeber aus, urteilte das Gericht laut der Beschlussempfehlung.

Wie der Petitionsausschuss weiter schreibt, prüfe die Bundesregierung derzeit, ob gesetzgeberische Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen seien. Aus Sicht des Ausschusses bedarf es - "auch zum Zwecke der Rechtssicherheit" - einer eingehenden Analyse der geänderten Rechtslage sowie der Folgen dieser Rechtsprechung für betroffene Syndikusanwälte und ihre Arbeitgeber. Die Petition erscheine geeignet, in die Überlegungen einbezogen zu werden, urteilen die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag:ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen