Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsstrategie


Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Unterrichtung
Die globalen Nachhaltigkeitsziele stellten Deutschland vor umfangreiche Herausforderungen




Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung die umfassendste Weiterentwicklung der Strategie seit ihrem ersten Beschluss im Jahr 2002 vorgelegt. Zu dieser Einschätzung gelangt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) in seiner Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (18/12742). Damit unterstreiche die Bundesregierung die Bedeutung der Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den "Sustainable Development Goals" (SDGs), heißt es in der Unterrichtung.

Die Bundesregierung formuliere in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 zu jedem SDG mindestens ein indikatorengestütztes Ziel und stelle "unmittelbare oder geplante Aktivitäten zu dessen Umsetzung vor", schreibt der Beirat. Dieser neue, maßnahmenorientierte Aufbau ermögliche eine bessere Orientierung und solle die Steuerungswirkung erhöhen.

Die globalen Nachhaltigkeitsziele - so werde in der Strategie immer wieder betont - stellten Deutschland vor umfangreiche Herausforderungen. Sollen sie bewältigt werden, müssten sie als "Gemeinschaftswerk" verstanden werden. Das Zusammenspiel von Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sei für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe unerlässlich, heißt es in der Vorlage.

Zu Recht unterstreicht die Bundesregierung aus Sicht des PBnE die Notwendigkeit neuer Formen der Zusammenarbeit auf internationaler, europäischer und nationaler sowie auf Landes- und kommunaler Ebene. Deshalb sei die Erarbeitung der Strategie unter intensiver Einbeziehung der Fachöffentlichkeit erfolgt. Die Bundesregierung habe dabei klargestellt, "dass sich Deutschland nunmehr erst "auf den Weg gemacht" hat und die Neuauflage den Anfang eines umfangreichen Prozesses darstellt". Die nächste inhaltliche Weiterentwicklung mit der Möglichkeit für weitere Indikatoren, schärfere Ziele oder die Überarbeitung der Managementregeln sei für 2018 angekündigt. Gleichzeit sei der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) mit der Durchführung eines erneuten internationalen Peer Reviews sowie einer Prüfung der in der Neuauflage überarbeiteten Managementregeln beauftragt worden.

Recht kurz hingegen ist in der Nachhaltigkeitsstrategie nach Auffassung des PBnE die Beschäftigung mit Europa geraten. Hier wäre es nach Einschätzung der Abgeordneten sinnvoller gewesen, "deutlich mehr Hinweise nach Europa zu geben". Der Beirat begrüße gleichwohl, dass sich die Bundesregierung auch weiterhin für eine Neuauflage einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie einsetzt, heißt es in der Unterrichtung. "Mit einer ambitionierten und kohärenten europäischen Nachhaltigkeitspolitik könnte die Europäische Union ein globales Alleinstellungsmerkmal erhalten. Damit würde ein wichtiger Beitrag geleistet, um das Vertrauen in den Sinn und die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken", schreiben die Beiratsmitglieder.

Der PBnE spricht sich in der Stellungnahme für ambitionierte und aufeinander abgestimmte Ziele aus. Vor allem müssten aber die Maßnahmen zu deren Umsetzung sowie die Überprüfungsmechanismen geeignet sein, den anstehenden Herausforderungen zu begegnen und den Weg zu einer weltweiten sozial-ökologischen Transformation zu bereiten. Im Sinne der Steuerungswirkung sowie der Transparenz wäre aus Sicht der Abgeordneten insbesondere für die Indikatoren, die sich nicht oder zu langsam in die gewünschte Richtung bewegen, "ein deutlicherer Bezug zwischen Zielsetzung und darauf ausgerichteten umsteuernden Maßnahmen begrüßenswert".

Durch den PBnE befürwortet wird der Vorlage zufolge die Erarbeitung neuer Indikatoren zu den nachhaltigkeitspolitisch zentralen Bereichen Bodenschutz, Lebensmittelverluste, Recht auf Nahrung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Beschaffung sowie zur Wirkung von Forschungsinvestitionen. Positiv bewertet wird, dass auch die breite Kritik am BIP als alleiniges Wohlstandsmaß in der Nachhaltigkeitsstrategie aufgegriffen worden sei. Der PBnE begrüße die geplante Weiterentwicklung des Indikators. "Eine nachhaltige Entwicklung, die soziale Verbesserungen und wirtschaftlichen Fortschritt innerhalb der planetaren Grenzen ermöglicht, sichert die Lebenschancen für heutige und auch zukünftige Generationen. Das erfordert, Wohlstand und Lebensqualität vom Umweltverbrauch zu entkoppeln und diesen absolut zu reduzieren", schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 17.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen