Kein Beschluss gegen Share Deals


Vorstoß gegen die Spekulation mit Immobilien
Würden Anteile an Unternehmen gekauft, in denen die Grundstücke enthalten seien, entfalle die Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer weniger als 95 Prozent dieser Unternehmensanteile erwerbe



Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich mit einem Vorstoß gegen die Spekulation mit Immobilien nicht durchsetzen können. Die Fraktion hatte dazu die Aufhebung der Grunderwerbsteuerbefreiung beim Kauf von Unternehmensanteilen, in denen Grundstücke enthalten sind (Share Deals), verlangt. Der Finanzausschuss lehnte einen entsprechenden Antrag (18/8617) der Fraktion mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ab. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dafür.

Würden Anteile an Unternehmen gekauft, in denen die Grundstücke enthalten seien, entfalle die Grunderwerbsteuer, wenn der Käufer weniger als 95 Prozent dieser Unternehmensanteile erwerbe, erläuterte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag. Davon würden vor allem große Firmen profitieren und mit 94,9 Prozent der gekauften Anteile gerade unter der Grenze der Steuerpflicht bleiben. Ohne die Steuerfreiheit dieser "Share Deals" würden sich der Handel und die Fusion großer Wohnungsunternehmen weniger lohnen. Durch einen Wegfall der Steuerbefreiung werde die aus Verbrauchersicht hoch problematische Konzentration von Wohnungsbeständen in immer größeren Immobilienunternehmen eingeschränkt. Eine Konzentration von Wohnungsbeständen in Händen großer Marktteilnehmer berge dagegen die Gefahr steigender Mietpreise in Ballungszentren, warnen die Abgeordneten.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es gebe Missbrauch, aber im Wesentlichen handele es sich um Unternehmensverkäufe. Den Antrag bezeichnete ein Sprecher der Fraktion als übereilt. Die SPD-Fraktion sah Handlungsbedarf beim Thema "Share Deals". Es gehe auch um Gerechtigkeit, da es bei privaten Immobilientransaktionen diese Gestaltungsmöglichkeit ausgeschlossen sei. Den Gerechtigkeitsaspekt sprach auch die Fraktion Die Linke an und verwies darauf, dass besonders ausländische Fonds beim Kauf großer Immobilien die Gestaltungsmöglichkeit nutzen würden.

An einem Beispiel wird in dem Antrag erläutert, wie sich "Share Deals" auswirken: Beim Verkauf des Frankfurter Eurotowers (ehemaliger Sitz der Europäischen Zentralbank und jetziger Sitz der Europäischen Bankenaufsicht) seien dem Land Hessen 29 Millionen Euro an Grunderwerbsteuern entgangen. Eine Familie, die in Frankfurt ein Haus für 300.000 Euro gekauft hätte, hätte dagegen 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen müssen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 18.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen