Energie-Ausschreibungen umstritten


Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien: Will die Koalition einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen, durch die große Konzerne bevorzugt werden
Grüne: Bürgerenergieprojekte würden hinten runterfallen



Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien bleiben zwischen den Fraktionen umstritten. Die Fraktion die Linke erklärte im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, die Koalition wolle offenbar einen Systemwechsel hin zu Ausschreibungen, durch die große Konzerne bevorzugt würden, während Bürgerenergieprojekte hinten runterfallen würden.

In der Aussprache ging es um den von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/7287) vorgelegten Ausschreibungsbericht nach Paragraf 99 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Danach hat die Bundesnetzagentur hat 2015 drei Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einem Volumen von 500 Megawatt erfolgreich durchgeführt. Nach Angaben der Bundesregierung waren alle drei Ausschreibungsrunden von "hoher Wettbewerbsintensität" gekennzeichnet. Die Gebotsmenge sei jeweils deutlich überzeichnet gewesen. Abschließende Schlussfolgerungen könnten aufgrund des kurzen Untersuchungszeitraums aber noch nicht getroffen werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete es als nicht nachvollziehbar, wie die Bundesregierung zu der Annahme komme, die Akteursvielfalt bei den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien könne durch Ausschreibungen gesichert werden und warum sie die Ausschreibungen nach der Photovoltaik auf weitere Bereiche der Erzeugung erneuerbarer Energien ausweiten wolle. Sogar im eigenen Bericht werde davon abgeraten. Das sei "fahrlässig".

Dagegen verwies die Bundesregierung in der Sitzung auf die guten Erfahrungen mit den ersten vorgenommenen Ausschreibungen. Und auch die Unionsfraktion befürwortete Ausschreibungen als richtigen Weg. Für die SPD-Fraktion ist der in dem Bericht erfasste Zeitraum noch zu kurz für endgültige Erkenntnisse.

Der Ausschuss nahm den Bericht ebenso zur Kenntnis wie den als Unterrichtung (18/7208) vorgelegten Bericht zur Prognose der mittelfristigen Entwicklung der EEG-Umlage. Darin heißt es, angesichts der Schwankungen beim Wetter und beim Börsenstrompreis sei eine verlässliche Prognose "objektiv nicht möglich", und auf den Bericht solle in Zukunft verzichtet werden. Während sich die SPD-Fraktion dieser Auffassung anschloss, hielt die Unionsfraktion eine mittelfristige Prognose für wünschenswert. Man wolle "keinen Blindflug", sondern wissen, wo die Reise hingeht. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 21.06.16


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