Antrag zu Firmenpflichten abgelehnt


Grüne wollen verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für global agierende Unternehmen festlegen
Deutsche Bundesregierung sei bei der Umsetzung der "CSR-Richtlinie" der Europäischen Union weit hinter ihren Möglichkeiten zurückgeblieben




Ein Antrag (18/10255) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung, verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für global agierende Unternehmen festzulegen, ist im Entwicklungsausschuss an den Stimmen von CDU/CSU und SPD gescheitert. Lediglich die Linksfraktion unterstützte die Initiative. Die Grünen wollen, dass die Bundesregierung ein Gesetz vorlegt, das "einen klaren rechtlichen Rahmen für die menschenrechtlichen Auswirkungen von transnationalen Aktivitäten von Unternehmen" schafft. Außerdem will die Fraktion die Klagemöglichkeiten für Opfer der von Unternehmen verursachten Menschenrechtsverletzungen verbessern und Sanktionsmöglichkeiten im Gesetz verankern.

Im Ausschuss kritisierte ein Vertreter der Grünen, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der "CSR-Richtlinie" ("Corporate Social Responsibility"-Richtlinie) der Europäischen Union weit hinter ihren Möglichkeiten zurückgeblieben sei und ihre nationalen Spielräume nicht genutzt habe. Das im März vom Bundestag beschlossene Umsetzungsgesetz (18/9982) legt börsennotierten Unternehmen ab 500 Mitarbeitern neue Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung auf, lässt nach Ansicht von Grünen und Linken aber zu viele global agierende Unternehmen außen vor.

Die Linksfraktion forderte, die Berichte der Unternehmen von unabhängigen Gutachtern prüfen zu lassen. Außerdem sollte das Gesetz auf alle global tätigen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ausgeweitet werden, unabhängig davon, ob diese an der Börse notiert seien oder nicht.

Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass auch sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätte. Sie wertete die Grenze von 500 Mitarbeitern und die Beschränkung auf börsennotierte Unternehmen ebenfalls kritisch. Zugleich verwies ein Vertreter der Fraktion auf den von der Bundesregierung im Dezember 2017 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Er soll dafür sorgen, dass die Menschenrechte an den Produktionsorten gewahrt und bestimmte Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesentwicklungsminister, Hans-Joachim Fuchtel (CSU), machte deutlich, dass sein Ministerium offen dafür gewesen wäre, die Größe der einzubeziehenden Firmen auszuweiten. Dies sei jedoch am Widerstand des Bundeswirtschaftsministeriums gescheitert. Er betonte, dass 85 Prozent der Kapitalzuflüsse in die Länder der Entwicklungszusammenarbeit aus dem privaten Sektor stammten, daher sei es wichtig, hierfür tragfähige Grundregeln zu entwickeln. Insgesamt müsse es mehr Transparenz entlang der globalen Lieferketten geben, sagte Fuchtel. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.05.17
Home & Newsletterlauf: 08.06.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen