Schwarzarbeit wird bekämpft
Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit
Der Entwurf sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor
Der Finanzausschuss hat weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit beschlossen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPO sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958) zu. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Die Koalitionsfraktionen hatten zuvor noch einige Änderungen vorgenommen. Ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.
Der Entwurf sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen. Außerdem sind Verbesserungen in der behördlichen Informationstechnologie geplant.
Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 18.01.17
Home & Newsletterlauf: 09.02.17
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