Grünes Licht für mehr Videoüberwachung


Videoüberwachungsverbesserungsgesetz: Präventive Wirkung der Videoüberwachung nicht nachweisbar
Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich Anlagen wie Sportstätten und Einkaufszentren



Der Innenausschuss hat den Weg für das von der Bundesregierung vorgelegte "Videoüberwachungsverbesserungsgesetz" (18/10941) frei gemacht. Gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen verabschiedete das Gremium die Vorlage, die zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor mit dem Ziel, bei einem Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen in Einrichtungen des öffentlichen Schienen-, Schiffs- und Busverkehrs und öffentlich Anlagen wie Sportstätten und Einkaufszentren festzuschreiben, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit dort befindlicher Personen "als ein besonders wichtiges Interesse" gilt. Diese Wertung soll bei der Abwägung über den Einsatz von Videoüberwachungsmaßnahmen zu berücksichtigen sein.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem vernünftigen und maßvollen, aber sehr notwendigen Gesetz. Sie verwies unter anderem auf Fälle sogenannter S- oder U-Bahn-"Schubser" und betonte, dass Videoüberwachung zwar kein Allheilmittel sei, aber bei der Prävention der Abschreckung von Straftätern dienen und vor allem im repressiven Bereich helfen könne, Täter zu überführen.

Auch die SPD wertete die Neuregelung als vernünftigen Vorschlag, mit dem der Gesetzgeber nicht übermäßig auf entsprechende Vorfälle reagiere. Man müsse anerkennen, dass in Deutschland eine Vielzahl öffentlich zugänglicher Anlagen von Privaten betrieben werden. Ihnen müssten zur Ermöglichung von Videoüberwachung klare Regeln vorgegeben werden,

Die Fraktion Die Linke begründete ihre Ablehnung unter anderem damit, dass die bestehenden Regelungen zur Videoüberwachung bereits vollkommen ausreichten. Auch seien die Effekte einer solchen Überwachung strittig. So trage sie beim "Black-Box"-Verfahren nicht zur Gefahrenabwehr bei, da niemand dabei hinter der Videokamera sitze, der bei etwaigen Vorfällen intervenieren könne.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies ebenfalls darauf, dass eine präventive Wirkung der Videoüberwachung nicht nachweisbar sei. Eine Terrororganisation wie der sogenannte Islamische Staat sei bei Anschlägen vielmehr dankbar für Videoaufzeichnungen. Natürlich müsse es an neuralgischen Punkten auch Videoüberwachung geben, doch hätte es einen "viel maßvolleren" Vorschlag gebraucht. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 12.04.17
Home & Newsletterlauf: 27.04.17


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen