Finanz-TÜV abgelehnt


Zulassungsprüfung für Finanzanlagen: Der "Finanz-TÜV" sollte bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden
Nur von diesem "Finanz-TÜV" genehmigten Produkte hätten gehandelt werden dürfen



Einen "Finanz-TÜV" für eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanzanlagen soll es nicht geben. Der Finanzausschuss lehnte in seiner Sitzung einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (18/9709) ab. Für den Antrag stimmte die Fraktion Die Linke, die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dagegen, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Der "Finanz-TÜV" sollte nach Vorstellung der Linksfraktion über Zulassung oder Nichtzulassung einer Anlage entscheiden und dabei die Zulassung entlang "gesellschaftlicher/volkswirtschaftlicher sowie verbraucherschutzrelevanter Kriterien prüfen". Der "Finanz-TÜV" sollte bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden. Nur von diesem "Finanz-TÜV" genehmigten Produkte hätten gehandelt werden dürfen.

In der Aussprache betonte die Unionsfraktion zwar die Notwendigkeit, Finanzprodukte zu regulieren, lehnte jedoch die Einführung eines "Finanz-TÜV" als Überregulierung ab. Eine solche Einrichtung sei nicht praktikabel und könne möglicherweise auch zum Verbot von Produkten führen, die von Anlegern ganz bewusst nachgefragt würden. Zudem suggeriere ein "Finanz-TÜV" eine Sicherheit, die nicht garantiert werden könne. Auch die SPD-Fraktion wies darauf hin, dass der "Finanz-TÜV" nur eine Scheinsicherheit simuliere. Dennoch solle überlegt werden, wie der Anlegerschutz weiter verbessert werden könne.

Die Linksfraktion verteidigte ihren Antrag mit dem Hinweis, auch zehn Jahre nach Beginn der Finanzkrise sei die Schaffung eines "Finanz-TÜV" sinnvoll und notwendig. Dies gelte auch, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusätzliche Kompetenzen erhalten habe. Kleinanleger hätten viel Geld verloren, erklärte die Fraktion. "Ein Finanz-TÜV würde dafür sorgen, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher schädliche beziehungsweise hochriskante Kapitalanlagen nur schwerlich in deren Hände gerieten", begründen die Abgeordneten ihren Antrag. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, es sei unklar, ob es nur um eine Zulassungskontrolle oder auch um laufende Kontrollen gehe. In diesem Punkt seien Konkretisierungen erforderlich. Eine einmalige Zulassung dürfe nicht den Anschein erwecken, dass ein Finanzprodukt immer geeignet sei. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 19.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen