Autohersteller sollen Software offenlegen


Manipulationen der Abgaswerte: Bei der Typprüfung sollten die Behörden in der Lage sein, die Software zur Motorensteuerung zu erkennen
Eine Beweislastumkehr sieht hingegen der Programmierer Felix Domke skeptisch: Es sei schwer zu beweisen, dass eine Abschaltung der Abgasnachbehandlung nicht dem Motorschutz diene



Der Staat sollte aus Expertensicht hat mehr tun, um Manipulationen der Abgaswerte wie im Fall von VW zu verhindern. Zwei seien die Gesetzgebung in den USA und in der EU identisch, sagte Peter Mock vom International Council on Clean Transportation (ICCT) vor dem Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestages. So müssten die Grenzwerte über die Lebensdauer von Autos eingehalten werden. Auch dürfe aus Gründen des Motorschutzes die Abgasnachbehandlung nur in Ausnahmefällen abgeschaltet werden. Allerdings gebe es in den USA im Gegensatz zur EU eine Beweislastumkehr. Dort müssten Hersteller solche Abschalteinrichtungen anmelden sowie darlegen, wie sie funktionieren und warum sie notwendig sind. Die 2005 gegründete Non-Profit-Organisation ICCT hatte mit ihren Messungen und Hinweisen an die US-Behörden die Manipulation der Abgasnachbehandlung durch VW in den USA ans Licht gebracht.

Eine Beweislastumkehr sieht hingegen der Programmierer Felix Domke skeptisch. Es sei schwer zu beweisen, dass eine Abschaltung der Abgasnachbehandlung nicht dem Motorschutz diene. Domke war es gelungen, die Schummelsoftware von VW zu dekodieren. Der Professor für Verbrennungskraftmaschinen an der TU Berlin, Roland Baar, erläuterte, bei der relativ neuen Niederdruckabgasrückführung sei ein Motorschutz aufgrund niedriger Betriebstemperaturen nicht unbedingt notwendig.

Der Geschäftsführer der FSD Fahrzeugsystemdaten GmbH in Dresden, Jürgen Bönninger, sagte, bei der Typprüfung sollten die Behörden in der Lage sein, die Software zur Motorensteuerung zu erkennen. Sollten die Behörden Zweifel haben, sollten sie weitere Unterlagen von den Herstellern anfordern. Diese müssten ihre Software offenlegen. Der Maschinenbauexperte berichtete zugleich über eine Reihe mechanischer Möglichkeiten, die Abgasbehandlung etwa bei Wartung oder Reparatur in der Werkstatt abzuschalten. Für diese Fahrzeuge müsse eigentlich die Betriebserlaubnis erlöschen. Bei der periodischen Abgasuntersuchung (AU) sollte es weitergehende Prüfungen auf Emissionsmängel geben.

Dem schloss sich Andreas Mayer vom Prüflabor TTM Technik Thermische Maschinen in Niederrohrdorf in der Schweiz an. Mayer bezeichnete die illegalen Manipulationen mit Blick auf Umwelt und die Gesundheit der Bürger als "Verbrechen" und "Schande für die Zunft". Zugleich bedeute die seit 2014 geltende Euro-6-Norm einen "Riesenfortschritt". Betrügereien gebe es bereits seit seit Jahrzehnten. Sie hätten zugenommen, je mehr Elektronik im Auto zum Einsatz komme. Mayer mutmaßte, die jetzt bekannt gewordenen Manipulationen seien nur die "Spitze des Eisbergs". Der Sachverständige kritisierte, dass es anders als bei Sicherheitsmängeln keine Verantwortung der Hersteller für Emissionsschäden gebe. Anders als in den USA gebe es keine Monetarisierung solcher Schäden. Mayer sprach in seiner Stellungnahme für den Ausschuss von "grundsätzlichen Mängeln in der Abgasgesetzgebung". (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 19.10.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen