Tarifvertragssystem soll gestärkt werden


Grüne wollen allgemeinverbindliche Tariflöhne und Branchen-Mindestlöhne erleichtern
Schwindender Einfluss der Tarifpartner aufgrund zahlreicher Austritte von Mitgliedern auf beiden Seiten


(02.02.11) - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das Tarifvertragssystem deutlich stärken. Dies geht aus einem Antrag (17/4437) hervor, mit dem allgemeinverbindliche Tariflöhne und Branchen-Mindestlöhne erleichtert werden sollen. So soll etwa die Allgemeinverbindlichkeitserklärung weiter wie bisher vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder von den zuständigen Landesministerien erlassen werden.

Auf die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vereinbarte und damit von der Regierung geplante Zustimmung des Kabinetts müsse weiterhin verzichtet werden, schreiben die Parlamentarier. Weiterhin soll der Tarifausschuss aus Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zusätzlich um Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Branche erweitert werden, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben, der allgemeinverbindlich erklärt werden soll. Geht es nach den Grünen, wäre das Einvernehmen im Tarifausschuss nicht mehr erforderlich, zukünftig würde das Mehrheitsprinzip gelten.

Sollten konkurrierende Anträge zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen in einer Branche vorliegen, müsse der Tarifvertrag mit der höchsten Zahl der erfassten Arbeitnehmer Vorrang haben, schreiben die Grünen. Bisher wird im Tarifvertragsgesetz gefordert, dass eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung nur beantragt werden kann, wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber 50 Prozent der Beschäftigten repräsentieren. Diese Grenze soll sich nach dem Willen der Grünen auf 40 Prozent reduzieren.

Des weiteren fordern die Grünen unter anderem, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Branchen auszudehnen, damit die Tarifparteien die Möglichkeit hätten, für alle in Deutschland arbeitenden in- und ausländischen Beschäftigten Mindeststandards zu vereinbaren, heißt es in dem Antrag. Danach sollen auch regionale Tarifverträge allgemeinverbindlich erklärt werden können. Die gerichtliche Überprüfung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen soll nach dem Willen den Parlamentarier ausschließlich den Arbeitsgerichten zugewiesen werden.

Mit dem schwindenden Einfluss der Tarifpartner aufgrund zahlreicher Austritte von Mitgliedern auf beiden Seiten nehme die Bedeutung von Flächen- und Branchentarifverträgen ab, begründet die Grünen-Fraktion ihren Vorstoß. Der Trend zu Niedriglöhnen und die Erosion des Tarifvertragssystems müsse gestoppt werden. Es bedürfe einer bewussten politischen Stützung, um ein Abrutschen der Löhne und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zu verhindern, heißt es weiter. (Deutscher Bundestag: ra)


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