Compliance im Gesundheitswesen


Ausschuss für Gesundheit: SPD-Fraktion scheitert mit Antrag zu Korruption im Gesundheitswesen
Notwendig sei es, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen

(03.05.12) - Die SPD-Fraktion ist mit ihrem Antrag (17/3685) "Korruption im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen" gescheitert. Der Gesundheitsausschuss lehnte die Vorlage mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Antragsteller bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen ab. Darin schlägt die SPD vor, das Strafgesetzbuch so zu ändern, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte Straftatbestände darstellen. Durch entsprechende gesetzliche Regelungen sei zudem sicherzustellen, dass systematische Falschabrechnungen von Krankhäusern mit spürbaren Sanktionen geahndet werden, heißt es weiter. Weiter müssten die Länder besonders qualifizierte Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Ermittlungsgruppen bei der Kriminalpolizei ausgebaut werden, fordern die Sozialdemokraten.

Die SPD-Fraktion warb im Ausschuss um Zustimmung. Durch Korruption, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen entstünden dem öffentlichen Gesundheitswesen jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe. Notwendig sei es, ein stärkeres Unrechtsbewusstsein für Abrechnungsbetrug zu schaffen. Linksfraktion und Grüne hoben hervor, dass es zwar richtige Ansätze im SPD-Antrag gebe, dieser aber zu kurz greife. Die Linke monierte unter anderem, dass die SPD die Pharma- und Medizinprodukte-Industrie nicht berücksichtigt habe.

Die FDP-Fraktion kritisierte, der SPD-Antrag differenziere nicht gründlich zwischen Korruption und Falschabrechnungen. Klar sei, dass Straftaten verfolgt werden müssten. Die Unions-Fraktion unterstrich, in der Anhörung sei deutlich geworden, dass die

bestehenden sozialrechtlichen Regelungen zu Fehlverhalten wie etwa die Möglichkeit zum Entzug der Zulassung "mindestens so wirksam" seien wie die Debatte über neue Straftatbestände. (Deutscher Bundestag: ra)


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