Kontroverse Diskussion über Körperscanner


Persönlichkeitsrechte: Etwaiger Einsatz von Körperscannern bleibt umstritten
Innenausschuss: Körperscanner dürfen Menschenwürde und Grundrechte nicht verletzen


(04.02.10) - Der etwaige Einsatz von sogenannten Körperscannern an deutschen Flughäfen ist im Bundestag weiter umstritten. Dies wurde im Innenausschuss deutlich, in dem das Bundesinnenministerium mehrere Voraussetzungen für einen möglichen Einsatz der Geräte bekräftigte. Sie müssten gesundheitlich unbedenklich sein, Menschenwürde und Grundrechte nicht verletzen und zu einem Erkenntnisgewinn führen. Noch sei die Forschung an den Geräten nicht beendet.

Nach Einschätzung der CDU/CSU-Fraktion wäre ein solcher Scanner "kein Allheilmittel", könnte aber gegebenenfalls eine vernünftige Ergänzung anderer Sicherheitsmaßnahmen sein. Die Frage sei, ob damit ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn erzielt werden kann, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass ein entsprechendes Gerät auch qualifiziert bedient werden müsse, wozu auch Einschätzungsvermögen gehöre. Sie forderte zudem von Bundesinnenminister Thomas de Maiziére (CDU), in absehbarer Zeit einen Bericht über den Stand der Sicherheit an deutschen Flughäfen vorzulegen.

Die Fraktion Die Linke äußerte die Einschätzung, dass die Scanner relativ einfach auszutricksen seien. Schließlich könnten Stoffe auch innerhalb des Körpers transportiert werden.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach von einer "Placebodebatte" und nannte den Einsatz von Scannern ein "relativ sinnloses Projekt". (Deutscher Bundestag: ra)


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