Reform des Fahrlehrerrechts wird begrüßt


Absenkung der Bildungsanforderungen an Bewerber für eine Fahrlehrerausbildung, Wegfall der Zweigstellenbegrenzung und Möglichkeit der Kooperation einzelner Fachschulen miteinander
Die geplante Regelung, wonach Fahrlehrer künftig nicht mehr im Besitz eines Motorrad- und Lkw-Führerscheins sein müssen, wurde unterschiedlich bewertet



Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Reform des Fahrlehrerrechts wird von Experten begrüßt. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur deutlich. Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (18/10937) sieht unter anderem eine Absenkung der Bildungsanforderungen an Bewerber für eine Fahrlehrerausbildung, den Wegfall der Zweigstellenbegrenzung und die Möglichkeit der Kooperation einzelner Fachschulen miteinander vor. Zudem soll es künftig bei Fahrschulen keine "freien Mitarbeiter" mehr geben. Gleichzeitig soll das Mindestalter für die unbefristete Fahrlehrererlaubnis von 22 Jahre auf 21 Jahre abgesenkt werden.

Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung zu dem Reformvorhaben äußerten die Experten Kritik an einzelnen Regelungen in dem Entwurf. Vertreter der Fahrlehrerverbände bemängelten, dass der im Grunde zu begrüßende Wegfall der Zweigstellenbegrenzung und die Erweiterung der Kooperationsmöglichkeiten erst ab Juli 2019 gelten sollen. "Wir sehen keinen einzigen Grund, warum diese Regelungen nicht sofort mit dem Gesetz in Kraft treten sollten", sagte Bernd Brenner von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Fahrlehrerausbildungsstätten. Was die Herabsetzung des Mindestalters angeht, so machte Brenner darauf aufmerksam, dass konsequenterweise auch die Herabsetzung des Mindestalters für die Erteilung einer Anwärterbefugnis auf 20 Jahre nötig sei, wolle man das Mindestalter für die unbefristete Fahrlehrererlaubnis auf 21 Jahre absenken.

Die geplante Regelung, wonach Fahrlehrer künftig nicht mehr im Besitz eines Motorrad- und Lkw-Führerscheins sein müssen, wurde unterschiedlich bewertet. Angesicht der Probleme bei der Nachwuchsgewinnung im Fahrlehrerbereich sei das richtig, sagte Rainer Zeltwanger vom Bundesverband deutscher Fahrschulunternehmen. Damit könnten zudem auch mehr Frauen für den Beruf gewonnen werden, lautete seine Hoffnung. Gerhard von Bressensdorf von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände teilte diese Hoffnung nicht. Man habe das Vorhaben schweren Herzens zur Kenntnis genommen. Es sei aber gut für die Fahrlehrerausbildung, wenn diese Qualifikationen vorhanden seien, sagte er.

Bressensdorf begrüßte es ausdrücklich, dass künftig die Fahrlehrertätigkeit nicht mehr als freier Mitarbeiter, sondern "nur in einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt werden kann". Diese Einschätzung teilte auch Sascha Fiek von der Moving International Road Safety Association. Das sei gerade vor dem Hintergrund des geplanten Wegfalls der Begrenzung der Arbeitszeit wichtig. "Angestellte Fahrlehrer sind den arbeitszeitrechtlichen Regelungen unterworfen", sagte er. Den geplanten Wegfall der Beschränkung der täglichen Arbeitszeit auf 495 Minuten (11 Fahrstunden a 45 Minuten) bewertete Fiek - wie auch andere Experten - kritisch.

Christian Kellner vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat forderte die Rücknahme dieser Regelung. Auch der Verweis auf das Arbeitszeitgesetz tauge hier nicht, da es in der Branche viele kleine selbstständige Fahrlehrer gebe, die dann über das vertretbare Maß hinaus im Auto sitzen würden.

Kellner wandte sich auch gegen die abgesenkten Bildungsvoraussetzungen für die Fahrlehrerausbildung. Man dürfe hier nicht nur das Problem der Nachwuchsgewinnung im Blick haben, betonte er. Bewerber müssten mindestens einen mittleren Schulabschluss vorweisen können, forderte Kellner und bemängelte, das laut dem Gesetzentwurf der Erwerb einer Fahrlehrerlaubnis auch ohne Schulabschluss möglich sein soll.

Die Fahrlehrerausbildung müsse als "lernendes System" begriffen werden, forderte Karl-Friedrich Voss vom Bundesverband Niedergelassener Verkehrspsychologen. Fahrschulen sollten seiner Ansicht nach nicht nur dahingehend überprüft werden, "ob die Bücher richtig geführt sind". Die Ausbildung müsse auf das Ziel der Verkehrssicherheit ausgerichtet werden. Dazu müsse durch Evaluierungen der Ausbildungsbetrieb ständig verbessert werden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 13.04.17
Home & Newsletterlauf: 05.05.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen