Steuerliche Behandlung von Dienstwagen


Grüne wollen Dienstwagenbesteuerung ändern: Versteuernde "geldwerte Vorteil" für die private Nutzung von Dienstwagen erhöhen
Dienstwagen könnten Vorreiter bei der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge in Deutschland sein


(05.07.10) - Die Deutsche Bundesregierung soll die steuerliche Behandlung von Dienstwagen in Unternehmen so ändern, dass sich die Höhe der steuerlichen Abschreibung mit steigendem Kohlendioxid-Anteil verringert.

Außerdem müsse sich der zu versteuernde "geldwerte Vorteil" für die private Nutzung von Dienstwagen mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß entsprechend erhöhen, fordert die Fraktion Bündnis 90/die Grünen in einem Antrag (17/2140). Die Kohlendioxid-Zielwert solle schrittweise von 120 g/km zum 1. Januar 2012 auf 80 g/km zum 1. Januar 2015 abgesenkt werden.

Um das von der Bundesregierung beschlossene Ziel einer Kohlendioxid-Reduktion um 40 Prozent bis 2020 zu erreichen, müssten auch Maßnahmen im Verkehrsbereich ergriffen werden, fordert die Fraktion in der Begründung ihres Antrages. Die finanziellen Auswirkungen ihrer Forderungen macht die Fraktion an zwei Beispielen deutlich:

So würde die Abschreibungssumme für einen 3er BMW-Diesel um 7.650 Euro sinken, was bei einem Steuersatz von 30 Prozent zu Mehreinnahmen beim Staat in Höhe von 2.300 Euro führen würde. Der bisher vom Fahrer des Dienstwagens für die private Nutzung zu versteuernde "geldwerte Vorteil" würde von 4.450 auf knapp 5.600 Euro steigen. Für einen Porsche Cayenne Turbo könnten in Zukunft 115.000 Euro weniger steuermindernd abgeschrieben werden. Dagegen würden Fahrzeuge, die einen Kohlendioxid-Ausstoß unter 120 g/km haben wie der Toyota Prius oder der VW Golf BlueMotion steuerlich nicht mehr belastet als bisher. Durch die Änderungen bei der Abschreibung erwartet die Fraktion Mehreinnahmen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro und durch die Änderungen bei der Berechnung des "geldwerten Vorteils" Mehreinnahmen in Höhe 1,8 Milliarden Euro.

Dienstwagen hätten im vergangenen Jahr einen Anteil von 50 Prozent an den Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen gehabt, schreibt die Fraktion. Da sie häufig frühzeitig weiterverkauft würden, könnten Dienstwagen Vorreiter bei der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge in Deutschland sein. (Deutscher Bundestag: ra)





Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen