Compliance bei Spielbanken und beim Online-Gaming


Sachverständiger: Mafia wäscht Milliardenbeträge in Deutschland - "Unglaubliche Geldströme von Italien nach Deutschland"
Problem des deutschen Strafrechts: Es verfügt nicht über geeignete Instrumentarien zur Beschlagnahme von Vermögen verfüge wie zum Beispiel das italienische

(07.11.12) - Für internationale Verbrechersyndikate wie die Mafia ist Deutschland für Zwecke der Geldwäsche eines der gefragtesten Länder. "Es gibt unglaubliche Geldströme von Italien nach Deutschland", erklärte Roberto Scarpinato, leitender Oberstaatsanwalt im Anti-Mafia-Pool in Palermo, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Dabei gehe es um Milliardenbeträge. Seine Behörde habe bei Ermittlungen in den vergangenen 20 Jahren allein in Palermo über vier Milliarden Euro sichergestellt. Dass Deutschland eines von der Mafia für die Geldwäsche ausgesuchten Länder sei, hätten auch 45 Kronzeugen in Vernehmungen bestätigt.

Zu den Gründen zählte Scarpinato das deutsche Strafrecht, das nicht über geeignete Instrumentarien zur Beschlagnahme von Vermögen verfüge wie zum Beispiel das italienische. Der Staatsanwalt verwies auf einen Fall, in dem in Deutschland lagerndes Vermögen italienischer Mafiosi nicht beschlagnahmt werden konnte. Besonders intensiv zur Geldwäsche genutzt würden Spielhallen und Online-Spielbanken, die die Mafia über Strohmänner aufkaufe. Die Herkunft von Mafia-Geldern werde auch durch viele Zwischenstationen verschleiert. So würden die Gelder zum Teil durch über 90 internationale Finanzinstitutionen geschleust, um die Rückverfolgung unmöglich zu machen.

Grundlage der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (17/10745). Dabei wurde auch von anderen Sachverständigen heftige Kritik an den Zuständen bei der Geldwäschebekämpfung in Deutschland laut. Der Schweizer Sachverständige Andreas Frank (Frank Consultancy Services) warf der Bundesregierung vor, das Geldwäschegesetz auch 19 Jahre nach seinem Inkrafttreten nicht umzusetzen: Deutschland verletze die EU-Geldwäscherichtlinie und täusche die EU über die Umsetzung. Frank begrüßte, dass Glücksspiele ins Internet in das Geldwäschegesetz einbezogen werden sollten. Zugleich erkläre der Gesetzentwurf aber nicht, wie Grau- und Schwarzmarkt zurückgedrängt werden könnten: "Die geldwäschepräventive Wirkung des Gesetzentwurfs bleibt Makulatur."

Der Gesetzentwurf sieht für Branchen, bei denen ein erhöhtes Risiko besteht, dass sie für Geldwäsche missbraucht werden, besondere Sorgfaltspflichten vor. So müssen Anbieter von Glücksspielen im Internet einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Zahlungsflüsse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gestütztes Monitoring-System geprüft werden, so dass "anhand bestimmter Kriterien und Indizien sowie bei der systemischen Feststellung eines als auffällig eingestuften Verhaltens dem Verpflichteten und dessen Geldwäschebeauftragten eine sofortige Reaktion ermöglicht" wird. Grund für die Ergänzung des Gesetzes ist die durch den Glücksspiel-Staatsvertrag geschaffene Zuständigkeit der Bundesländer für Online-Glücksspiele. Das Land Schleswig-Holstein habe bereits Regelungen für ein legales Glücksspiel geschaffen, wird erläutert. Zuvor sei das Glücksspiel im Internet verboten gewesen. Daher sei es auch nicht notwendig gewesen, Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche in diesem Bereich zu schaffen.

Der Bund deutscher Kriminalbeamter zweifelte am Erfolg der Gesetzgebung: "Die große Masse des Online-Glücksspielangebotes wird nach wie vor illegal angeboten und nachgefragt werden." Nur wenige Anbieter hätten durch die Marktöffnung in Schleswig-Holstein den Weg in die Legalität gesucht. Das illegale Glücksspiel sei aus Sicht der Betreiber erheblich günstiger anzubieten: "Es fallen weder Lizenzabgaben, noch Steuern oder gar Implementierungskosten zur Erfüllung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten an."

Die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, mahnte, die Zahlungsdienstleister sollten nur in Anspruch genommen werden, wenn das zwingend erforderlich sei.

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) lehnte den Entwurf ab: "Es gibt keinerlei Belege dafür, dass das allgemeine Risiko für Geldwäsche im Online-Glücksspielbereich gravierend ist, besonders im Vergleich zu anderen möglichen Methoden der Geldwäsche, insbesondere im stationären Bereich, wo überwiegend Bargeld eingesetzt wird."

Der nach eigenen Angaben deutsche Marktführer bei Online-Glücksspielen, "bwin.party", versicherte, alle europäischen Anbieter würden schon heute die Anforderungen des Gesetzentwurfs erfüllen. Die Stoßrichtung des Gesetzentwurfs werde begrüßt.

Wie Geldwäsche bei Glücksspielen funktioniert, erläuterte die Organisation "Tax Justice Network" in ihrer Stellungnahme. Danach gibt es zwei Formen der Geldwäsche: 1. Der Anbieter täuscht überhöhte Umsätze vor und bringt auf diese Weise illegal erworbene Geldmittel in den legalen Kreislauf. 2. Ein Teilnehmer an Glücksspielen setzt illegal erworbenes Geld bei Glücksspielen ein und erhält im Gegenzug Glücksspielgewinne steuerfrei gewaschen zurück. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen