Linke will Arznei-Versandhandel verbieten


Schutz vor Billigkonkurrenz ausländischer Versandapotheken
Ein Preiskampf führe jedoch weder zu einer besseren Qualität, noch zu einer Stärkung von Apotheken in strukturschwachen Regionen



Deutsche Apotheken müssen nach Ansicht der Fraktion Die Linke vor der Billigkonkurrenz ausländischer Versandapotheken geschützt werden. In einem Antrag (18/10561) fordern die Abgeordneten konkret, in Deutschland den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu verbieten.

Anlass ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 19. Oktober 2016. Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt.

Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel, heißt es im Antrag der Linken weiter. Ein Preiskampf führe jedoch weder zu einer besseren Qualität, noch zu einer Stärkung von Apotheken in strukturschwachen Regionen.

In Präsenzapotheken könnten im persönlichen Gespräch mit den Patienten Unklarheiten beseitigt oder Unstimmigkeiten bei der ärztlichen Versorgung aufgedeckt werden. Hinzu komme das oft bestehende Vertrauensverhältnis und Kenntnisse über die konkrete Lebenslage der Patienten. Zudem deckten die Apotheken die Notfallversorgung ab.

Versandapotheken könnten diese "Aufgaben von hohem Gemeinwohlbelang" nicht oder nur unzureichend erfüllen. Der EuGH habe mit seiner Entscheidung den freien Warenverkehr und die Interessen von großen ausländischen Versandapotheken über das gesundheitspolitische Anliegen einer flächendeckenden, qualifizierten Arzneimittelversorgung rund um die Uhr gestellt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 07.02.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen