Datenmissbrauch bei der BA


Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Sozialdatenschutzes bei der BA?
Bei der
Bundesagentur für Arbeit haben 57.000 Mitarbeiter Zugriff auf sensible Daten von Arbeitslosen

(08.12.09) - Derzeit haben etwa 57.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugriff auf Datensätze von Arbeitssuchenden, in denen Informationen etwa über gesundheitliche Einschränkungen, das individuelle Leistungspotenzial, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die familiäre und finanzielle Situation enthalten sind. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/97) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (17/18) hervor.

Hintergrund der Anfrage war Kritik von Personalräten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die laut Fragesteller die Praxis im Umgang mit den Daten als "Verletzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung und des Sozialdatenschutzes" kritisiert hatten. "In einem ersten Schritt wurden die Zugriffsrechte auf diejenigen beschränkt, die in den Grundsicherungsstellen fachlich tätig sind", schreibt die Bundesregierung, "weitere datenschutzrechtliche Korrekturen sind für Dezember 2009 und April 2010 vorgesehen."

Ab Dezember 2009 würden die Zugriffsrechte stark eingeschränkt, heißt es weiter. "Mit den persönlichen Betreuerinnen und Betreuern von Bewerberinnen und Bewerbern sowie deren Vertreterinnen und Vertretern werden auf die im Rahmen des Vier-Phasen-Modells erhobenen Daten nur noch maximal 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugreifen können", schreibt die Bundesregierung. Vier-Phasen-Modell ist der Name des Verfahrens, mit dem seit Mitte August 2009 die für die Bearbeitung notwendigen Angaben von Arbeitslosen und Hilfebedürftigen erfasst und gespeichert werden. Zudem würden lesende Zugriffe auf diese Daten vollständig protokolliert und somit nachvollziehbar gemacht, heißt es in der Antwort.

Bündnis 90/Die Grünen wollten auch wissen, wie viele Arbeitgeber auf die Jobbörse der Bundesanstalt für Arbeit zugreifen können, in der laut Fragensteller Bewerbungsunterlagen von 3,8 Millionen Arbeitssuchenden gespeichert sind. "Laut Auskunft der BA lassen sich wöchentlich etwa 1.700 Arbeitgeber neu in der Online-Jobbörse registrieren", schreibt die Bundesregierung.

Seit dem 30. Oktober 2009 würden alle neu registrierten Arbeitgeber überprüft werden, rund zwei Prozent der neu angelegten Benutzerkonnten seien wieder deaktiviert worden. Die bei der Registrierung angegebenen Daten würden gesichtet und mit den Arbeitgeberdaten in der zentralen Betriebsdatenbank der BA abgeglichen, heißt es weiter. Gegebenenfalls werde auch weiter nachgefragt oder es würden Nachweise wie die Gewerbeanmeldung geprüft. In der ersten Dezemberwoche solle auch die Überprüfung der Arbeitgeber beendet werden, die bereits vor dem 30. Oktober Zugang zur Jobbörse hatten.

Lediglich zwei Prozent der Bewerberinnen und Bewerber entschieden sich für die Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten, die von allen Nutzern eingesehen werden können, schreibt die Regierung. In den übrigen Fällen könnten die Arbeitgeber potenzielle Bewerber über eine Postfachnachricht in der Online-Jobbörse, über eine sogenannte Call-me-Funktion oder über die BA kontaktieren und zu einer Bewerbung auffordern. Dabei würden laut Regierung dem Arbeitgeber weder Name noch weitere Kontaktdaten des Bewerbers bekannt. Auf die Frage, wie viele Fälle von Datenmissbrauch bei der Jobbörse der BA der Bundesregierung bekannt sind heißt es: "Der Bundesregierung ist ein Fall bekannt, der auch Grundlage für die Medienberichterstattung ist. Ihr liegen keine Erkenntnisse vor, wie viele Arbeitssuchende davon betroffen waren und ob und für welche Zwecke die Daten verwendet wurden." (Deutscher Bundestag: ra)


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