Grüne gegen überteuertes Inkasso


Inkasso: Seit Umsetzung eines Gesetzes seien nach einer Untersuchung die Kosten, mit der Schuldner durch die Inkassobranche belastet werden, deutlich gestiegen
Inkassokosten auf ein angemessenes Niveau begrenzen



Die Deutsche Bundesregierung soll gegen unseriöse und überteuerte Inkassomethoden vorgehen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/6009). Nach Angaben der Abgeordneten hat das 2013 wirksam gewordene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken seine Ziele verfehlt: "Anscheinend ist sogar das Gegenteil des mit dem Gesetz verfolgten Ziels, die anfallenden Inkassokosten für Schuldner zu vermindern, eingetreten."

Seit Umsetzung des Gesetzes seien nach einer Untersuchung die Kosten, mit der Schuldner durch die Inkassobranche belastet werden, deutlich gestiegen. Die Fraktion fordert daher unter anderem, dass die Inkassokosten auf ein angemessenes Niveau begrenzt werden, die Doppelbeauftragung von Inkassounternehmen und Rechtsanwalt klarer beschränkt sowie die Aufsicht über Inkassounternehmen gebündelt und gestärkt wird.

In der Begründung des Antrages erläutern die Abgeordneten die heutige Situation: Die bisher unzureichenden Regelungen zu erstattungsfähigen Inkassokosten hätten zur Folge, dass selbst bei geringen Forderungen von beispielsweise 35 Euro oft das Maximum von zusammengefasst über 70 Euro an Inkassokosten bereits für das erste Anschreiben veranschlagt werde. Dies entspreche dem 1,3-fachen Satz plus Auslagenpauschale nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, welcher für die durchschnittlich aufwendige Tätigkeit eines Rechtsanwalts verlangt werden könne.

"Diese Gleichsetzung erscheint insbesondere in Zeiten der Digitalisierung für diese Tätigkeit nicht angebracht. Die weitgehend EDV-gestützte Eintreibung einer unstreitigen Forderung ist in keiner Weise mit einem anwaltlichen Vollmandat mit Beratung und Vertretung in einer streitigen Rechtsangelegenheit vergleichbar", argumentiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und fordert, den Erstattungsanspruch für ein erstes Inkassoschreiben auf die Höhe einer 0,3er Gebühr zu begrenzen, da es sich um ein "Schreiben einfacher Art" handele. Begrenzt werden sollen nach Ansicht der Fraktion auch die Gebühren für Inkassodienstleister. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 03.11.18
Newsletterlauf: 09.01.19


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