Mehrfachkonzessionen von Spielhallen


Antrag: Keine Spielhallen in der Nähe von Schulen
Gesetzliche Maßnahmen und Kontrollen auf Länder- und kommunaler Ebene im Rahmen der Baunutzungsverordnung notwendig


(11.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung soll die Baunutzungsverordnung so ändern, dass Spielhallen zukünftig als eigenständige Kategorien geführt werden und außerhalb von Gewerbegebieten nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein sollen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/4201).

Weiter soll die Erteilung von Mehrfachkonzessionen von Spielhallen zukünftig unmöglich gemacht werden und die Bundesländer sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Spielhallen in Nachbarschaft zu Schulen und anderen Jugendeinrichtungen nicht mehr genehmigungsfähig sind, fordert die Fraktion.

Die Zahl der Spielhallen hat in den letzten Jahren in Deutschland stark zugenommen, heißt es zur Begründung. Seit der Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006 seien die erteilten Spielhallenkonzessionen um rund 20 Prozent angestiegen und die Zahl der aufgestellten Geräte habe sich um fast 50 Prozent vermehrt. Gleichzeitig habe die Zahl der Spielerinnen und Spieler mit Spielsucht in Behandlung ebenfalls stark zugenommen, schreiben die Abgeordneten weiter.

Zudem würden viele Kommunen bereits seit längerem die zunehmende Ausbreitung von Spielhallen in Städten und Gemeinden beklagen. Wegen der bestehenden Rechtslage müssten sie aber weitere Spielhallen genehmigen. Daher seien gesetzliche Maßnahmen und Kontrollen auf Länder- und kommunaler Ebene im Rahmen der Baunutzungsverordnung notwendig. (Deutscher Bundestag: ra)


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