Banken und Staatsanleihen
Eigenkapitalunterlegung von Staatsanleihen
Anders als die meisten Wertpapiere müssen Staatsanleihen von Banken nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden
Die Hinterlegung von Eigenkapital für von Banken gehaltene Staatsanleihen macht die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage (19/4220). So wollen die Abgeordneten erfahren, wie hoch das Volumen der von Deutschland und den anderen EU-Mitgliedern herausgegebenen Staatsanleihen ist und wie hoch der Anteil der von Banken gehaltenen Anleihen ist.
Wie die Fraktion in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage schreibt, müssen Staatsanleihen anders als andere Wertpapiere von den Banken nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden. Die Bundesregierung soll angeben, ob sie für eine Entprivilegierung der Staatsanleihen einzutreten bereit ist und mitteilen, wie viel zusätzliches Eigenkapital Banken für den Fall einer Entprivilegierung aufbringen müssten.
Vorbemerkung der Fragesteller
Anders als die meisten Wertpapiere müssen Staatsanleihen von Banken nicht mit Eigenkapital hinterlegt werden. Dadurch werden sie zwar als Anlageform für Banken attraktiv, es ergibt sich allerdings hieraus auch eine wechselseitige Abhängigkeit von Staaten und Banken (sog. Staaten-Banken-Nexus). Reformüberlegungen, dass Banken zukünftig auch Staatsanleihen mit Eigenkapital unterlegen müssen (sog. Entprivilegierung), wurden im Basler Ausschuss für Bankenaufsicht besprochen, bis jetzt jedoch nicht umgesetzt..
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 12.11.18
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