SMS hat ihren Zenit überschritten


Wettbewerb im Telekommunikationssektor erheblich beschleunigt: Zehn Jahre nach Beginn der Liberalisierung (2007) hatten die Wettbewerber der Deutschen Telekom ihren Marktanteil auf rund 19 Prozent gesteigert
Nach Angaben der Monopolkommission fiel der Umsatz im Gesamtmarkt für Telekommunikation leicht auf 57,1 Milliarden Euro. Damit habe sich der insgesamt negative Trend der letzten Jahre fortgesetzt

(14.03.14) - 16 Jahre nach der Marktöffnung des Telekommunikationssektors zieht die Bundesnetzagentur eine positive Bilanz. Die Bürger und die gesamte Wirtschaft profitieren von einer Vielfalt an Angeboten und Dienstleistungen zu attraktiven Preisen, heißt es im Tätigkeitsbericht 2012/13 der Bundesnetzagentur – Telekommunikation, den die Bundesregierung zusammen mit dem Sondergutachten der Monopolkommission – Telekommunikation 2013 – Vielfalt auf den Märkten erhalten, als Unterrichtung (18/209) vorgelegt hat.

Wie schnell sich der Markt verändert, wird an einem Detail deutlich. Der Versand von Kurznachrichten (SMS) hat sich von 2002 (18,4 Milliarden SMS) bis 2011 auf 54,9 Milliarden SMS drastisch erhöht. Auch 2012 stieg die Zahl der Kurznachrichten weiter auf 59,8 Milliarden. Doch die SMS-Nutzung dürfte inzwischen ihren Zenit überschritten haben, schreibt die Bundesnetzagentur in ihrem Bericht. Infolge der Verbreitung von Smartphones sei zu erwarten, dass SMS-Mitteilungen teilweise von Massaging-Apps und E-Mails abgelöst werden. Im zweiten Halbjahr 2012 seien bereits weniger SMS versendet worden als im ersten Halbjahr. Auch im ersten Quartal 2013 zeigte sich ein abnehmender Trend, berichtet die Bundesnetzagentur.

Zugleich wird darauf hingewiesen, dass es trotz der gesunkenen Preise für Telekommunikationsleistungen gewaltige Investitionen gegeben hat. Im Durchschnitt sieben Milliarden Euro pro Jahr seien in moderne Festnetz- und Mobilfunk-Infrastrukturen investiert worden. Das sind seit der Liberalisierung insgesamt über 110 Milliarden Euro, von denen mehr als die Hälfte auf die Wettbewerber der Deutschen Telekom AG entfällt. Wettbewerb ist ein starker Motor für Investitionen, Innovation und Wachstum, stellt die Bundesnetzagentur fest.

Dabei hat sich der Wettbewerb im Telekommunikationssektor erheblich beschleunigt. Zehn Jahre nach Beginn der Liberalisierung (2007) hatten die Wettbewerber der Deutschen Telekom ihren Marktanteil auf rund 19 Prozent gesteigert. Seither habe sich die Dynamik auf dem Markt stark beschleunigt und der Anteil der Wettbewerber auf rund 40 Prozent erhöht. Damit befänden sich 15 Millionen Telefonanschlüsse bei Wettbewerbern der Telekom. Die Beschäftigung im Telekommunikationssektor blieb mit 172.500 Mitarbeitern annähernd gleich. Davon wurden 53.600 Mitarbeiter von Konkurrenten der Telekom beschäftigt.

Nach Angaben der Monopolkommission fiel der Umsatz im Gesamtmarkt für Telekommunikation leicht auf 57,1 Milliarden Euro. Damit habe sich der insgesamt negative Trend der letzten Jahre fortgesetzt. Von den Umsatzrückgängen sei insbesondere der Festnetzbereich betroffen. Der Anteil der Wettbewerber der Telekom am Gesamtumsatz liege bei etwa 55 Prozent.

Die Zahl der Telefonanschlüsse in Deutschland sei mit 37 Millionen leicht rückläufig, stellte die Monopolkommission fest. Der Anteil von Anschlüssen, die von alternativen Anbietern bereitgestellt würden, liege mit 42 Prozent rund vier Prozentpunkte höher als 2001. Mitte des Jahres 2013 habe es 28,4 Millionen Breitband-Anschlüsse gegeben, womit rund 70 Prozent aller Haushalte in Deutschland über einen Internet-Anschluss verfügten. Die Menge der abgehenden Gesprächsminuten sei im Festnetz rückläufig gewesen und habe noch bei 169 Milliarden Minuten (2009: 199 Milliarden Minuten) gelegen. Dagegen verdoppelte sich der Datenverkehr von 2009 bis 2012 auf sieben Milliarden Gigabyte. Noch schneller wuchs die Datenübertragung im Bereich der mobilen Geräte. 2012 waren es nach Feststellungen der Monopolkommission 115 Millionen Gigabyte und damit fünf Mal so viel wie noch 2009.

Es wurde auch mehr mit Mobilgeräten telefoniert als früher. Die Zahl der Mobilfunkteilnehmer war jedoch leicht rückläufig und betrug Mitte 2013 113 Millionen. Der leichte Rückgang hänge mit der konsequenten Ausbuchung inaktiver SIM-Karten zusammen, berichtet die Monopolkommission. Auch der Umsatz im Mobilgeschäft lag mit 26,1 Milliarden Euro knapp unter dem Vorjahreswert. Der Anbieter Vodafone verlor Marktanteile (von 33 Prozent in 2011 auf 28,4 Prozent in 2013). Dagegen legten die anderen Anbieter zu. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen