Schutz bei Restschuldversicherungen
Effektiver Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen
Restschuldversicherungen Verbraucher davor schützen, im Fall von Krankheit, Tod oder Arbeitslosigkeit ihre Kreditraten nicht zahlen zu können
Der Deutsche Bundestag soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auffordern, den Verbraucherschutz bei Restschuldversicherungen per Gesetz effektiver zu schützen. Ein entsprechender Entwurf soll dem Antrag der Fraktion (19/14386) zufolge einen Deckel von 1,5 Prozent bezogen auf die Restschuldversicherungsbeiträge vorsehen und sich auf sämtliche Zuwendungen vom Versicherer an das vermittelnde Kreditinstitut beziehen.
Weiter soll er unter anderem eine zeitliche Entkoppelung von mindestens einer Woche zwischen dem tatsächlichen Zustandekommen vom Kredit- und vom Restschuldvertrag vorsehen, die Kreditfinanzierung der Restschuldversicherung untersagen, für Kostentransparenz sorgen und verbindliche sanktionsbewehrte Mindeststandards für alle Vermittler von Restschuldversicherungen vorsehen. Zur Begründung schreiben die Antragsteller unter anderem, Untersuchungen zeigten, dass es sich bei Restschuldversicherungen oft um überteuerte, teilweise nicht passende Produkte handelt, über deren Kosten und Konditionen die Verbraucher kaum aufgeklärt würden. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 15.11.19
Newsletterlauf: 15.01.20
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