Einflussnahme von Großunternehmen auf die Politik
Lobbyismus verhindern: Linksfraktion will die Parteienfinanzierung transparenter gestalten
Verbot von Spenden durch juristische Personen
(16.04.12) - Die Einflussnahme von Großunternehmen auf die Politik stellt nach Meinung der Fraktion Die Linke eine Gefahr für die Demokratie dar. In einem Antrag (17/9063) zu einer Reform des Parteiengesetzes fordert die Fraktion unter anderem ein Verbot von Spenden durch juristische Personen sowie ein Verbot des Sponsorings von Parteien. Ferner soll die Spendenhöhe für natürliche Personen auf 25.000 Euro jährlich begrenzt werden.
Die Linksfraktion begründet ihre Initiative mit der "verfassungsrechtlich verankerten Unabhängigkeit der Abgeordneten als Vertreterinnen und Vertreter des gesamten Volkes" als "Kernelement der parlamentarischen Demokratie".
Eine Finanzierung der im Parlament vertretenen Parteien durch Großunternehmen gefährde dieses Prinzip. Sie könne die Abgeordneten dazu verleiten, "sich bei der Wahrnehmung ihres Mandats im Rahmen von gesetzgeberischen Entscheidungen nicht ausschließlich vom Gemeinwohl, sondern (auch) vom Interesse der spendenden Unternehmen leiten zu lassen", schreibt die Linksfraktion zur Begründung. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Lobbygesellschaft für Digitale Transformation
Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.
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AfD fordert Stopp der Wärmewende
Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.
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Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.
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Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung
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