Folgen der europäischen Patientenrichtlinie


Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
SPD erkundigt sich nach den Auswirkungen der europäischen Patientenrichtlinie


(19.04.13) - Die SPD erkundigt sich bei der Bundesregierung nach den möglichen Folgen der europäischen Patientenrichtlinie für das deutsche Gesundheitswesen. In einer Kleinen Anfrage (17/12896) weist die Fraktion der SPD darauf hin, dass Deutschland bis zum 25. Oktober 2013 Zeit bleibe, um die vom Europaparlament am 19. Januar 2011 beschlossene "EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" umzusetzen.

Die Richtlinie bilde einen Rahmen für die Rechte, die Patienten in Europa bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung haben sollten, wenn sie sich zu einer Behandlung in einen anderen europäischen Mitgliedsstaat begäben und sich anschließend die Kosten dieser Behandlung in ihrem Heimatland erstatten lassen wollten. "Bürger der Europäischen Union (EU) können ab 2013 weitgehend selbst bestimmen, in welchem Land der EU sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen", schreibt die SPD.

Die Abgeordneten wollen daher von der Bundesregierung erfahren, mit wie vielen Fällen einer Behandlung deutscher Patienten im Ausland sowie von Patienten aus EU-Ländern in Deutschland nach Umsetzung der EU-Richtlinie zur Patientenmobilität künftig pro Jahr zu rechnen sei. Weiter fragen die Abgeordneten: "Inwieweit ist ausgeschlossen, dass ein Gesundheitstourismus aus Deutschland heraus zu einem Abbau regionaler Versorgungsstrukturen führt beziehungsweise nach Deutschland Kapazitätsprobleme und Wartezeiten für deutsche Patientinnen und Patienten mit sich bringt?" (Deutscher Bundestag: ra)


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