Löhne von Zeitungszustellern
Zeitungszusteller sind die einzige Berufsgruppe, die im Mindestlohngesetz ausdrücklich eine Sonderbehandlung erfährt
Arbeitsbedingungen und Löhne für Post- und Zeitungszusteller
Die Arbeitsbedingungen und Löhne für Post- und Zeitungszusteller sind Thema einer Kleinen Anfrage (18/9363) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten wollen unter anderem erfahren, wie viele Beschäftigte in diesen Berufen arbeiten und welche Auswirkungen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die hat. So wollen sie wissen, ob es seither eine größere Veränderung in den Zuschnitten der Zustellbezirke gegeben hat und ob der Bundesregierung andere Änderungen von Zustellwegen, -bezirken oder -zeiten bekannt sind, die geeignet seien, die Vorgaben des Mindestlohngesetzes zu umgehen.
Das Mindestlohngesetz sieht derzeit Sonderregeln für Zusteller von Zeitungen und Zeitschriften vor. Für diese Berufsgruppe gilt nicht der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 8,50 Euro, sondern ein Stundensatz von mindestens 7,23 Euro. 2017 gilt für sie ein Mindestlohn von 8,50 Euro. "Damit sind die Zeitungszustellerinnen und -zusteller die einzige Berufsgruppe, die im Mindestlohngesetz ausdrücklich eine Sonderbehandlung erfährt", schreiben die Abgeordneten.
Sie berufen sich auf Berichte der vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, denen zufolge Zustellungsunternehmen versucht hätten, auch den geringeren Mindestlohn noch zu umgehen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 30.08.16
Home & Newsletterlauf: 21.09.16
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