VIG erfüllt seinen Zweck nicht


Auskunftsverfahren langwierig und bürokratisch: Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) befürwortet
VIG habe sich in der Praxis als weitestgehend wirkungslos herausgestellt


(11.03.10) - Das bestehende Verbraucherinformationsgesetz (VIG) soll geändert werden. Dafür hat sich der Petitionsausschuss in seiner Sitzung ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, eine entsprechende Eingabe eines Bürgers an das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forschung als "Material" zu überweisen, sowie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Petition in die Evaluation des Verbraucherinformationsgesetzes einbezogen wird.

Der Petent kritisiert, dass sich das VIG in der Praxis als weitestgehend wirkungslos herausgestellt habe. Zudem sei das Auskunftsverfahren langwierig und bürokratisch. Das habe auch ein bundesweiter Behördentest der Verbraucherzentralen ergeben.

Der Bürger fordert zudem, Änderungen bei der Gebührenordnung vorzunehmen, damit das Kostenrisiko bei Anfragen besser abgeschätzt werden könne. Verbraucher sollten künftig ferner die Möglichkeit erhalten, vorab Auskünfte zu den voraussichtlich in Rechnung gestellten Kosten für eine Anfrage zu erhalten.

Der Petitionsausschuss wies in der Sitzung darauf hin, dass sowohl Bundestag als auch Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert haben, zwei Jahre nach Inkrafttreten des VIG am 1. Mai 2008 eine Evaluation durchzuführen. Dabei sollen neben eigenen Erkenntnissen auch Anwendungserfahrungen Dritter, also auch die vom Petenten angesprochenen Behördentests und Praxis-Reporte, ausgewertet werden.

Nach Auskunft der Bundesregierung lägen Ergebnisse der geforderten Evaluation zurzeit noch nicht vor. Die Untersuchung müsse auf eine möglichst breite und wissenschaftlich abgesicherte Grundlage gestellt und angemessen in die Untersuchung einbezogen werden, forderten die Abgeordneten.

Nach dem Verbraucherinformationsgesetz haben die Bürger Anspruch auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. (Deutscher Bundestag: ra)


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