Steuersenkende Verrechnung von Verlusten


Linke wollen die Möglichkeiten der Verlustverrechnung im Steuerrecht einschränken
Der steuerliche Abzug soll so geregelt werden, dass er vorhandene Verlustvorträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres Anfalls mindert


(11.05.11) - Die Bundesregierung soll die Möglichkeiten der Verlustverrechnung im Steuerrecht einschränken. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/5525). Deshalb soll die Regierung ein Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit des interperiodischen steuerlichen Abzugs von Verlusten vom Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10d des Einkommenssteuergesetzes und § 8 des Körperschaftssteuergesetzes sowie vom maßgebenden Gewerbeertrag nach § 10a des Gewerbesteuergesetzes auf die fünf folgenden Veranlagungszeiträume beschränkt.

Der steuerliche Abzug soll so geregelt werden, dass er vorhandene Verlustvorträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres Anfalls mindert, fordert die Fraktion.

Deutschland habe im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten großzügige Regelungen zur zeitlichen Verschiebung der steuersenkenden Verrechnung von Verlusten, heißt es weiter. Dies habe zu einer von Jahr zu Jahr größeren Anhäufung von steuerlichen ungenutzten Verlusten bei Großunternehmen geführt.

Mittlerweile übertreffe das damit verbundene steuerliche Ausfallpotential das jährliche Aufkommen aus Körperschafts- und Gewerbesteuer um ein Vielfaches, schreibt die Linksfraktion. Insbesondere für Städte und Gemeinden beständen erhebliche und unkalkulierbare Steuerausfallrisiken. Eine Einschränkung der Regelungen zur steuerwirksamen zeitlichen Verlustverschiebung sei daher dringend geboten. (Deutscher Bundestag: ra)


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