Teilhabe am gesellschaftlichen Leben


Die Linke: Internetfähige Computer gehören zum soziokulturellen Existenzminimum
Die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung internetfähiger Technik sei verfassungsrechtlich geboten


(11.05.12) - Internetfähige Computer gehören nach Auffassung der Fraktion Die Linke zum soziokulturellen Existenzminimum. In einem Antrag (17/9411) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, "der sicherstellt, dass ein internetfähiger Computer in Form eines Sonderbedarfs nach Paragraph 24 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums anerkannt wird".

Nach dieser Gesetzesregelung werden bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende unter anderem Leistungen etwa für "Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" gesondert erbracht.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung internetfähiger Technik sei verfassungsrechtlich geboten. Dies ergebe sich "in besonderer Deutlichkeit" aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010, wonach Artikel 1 des Grundgesetzes ",das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche grundrechtliche Garantie ..., die auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, gewährleistet‘ und diese Gewährleistung 'durch einen gesetzlichen Anspruch gesichert sein' muss". (Deutscher Bundestag: ra)


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