Umrüstung von VW-Autos


Nach Bekanntwerden des VW-Skandals: Halter von Autos aus dem VW-Konzern mit den umstrittenen Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung müssen ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen
Nach Bekanntwerden des VW-Skandals im September 2015 gab es offenbar Versuche von Händlern und VW-Haltern, Autos mit nicht umgerüsteten Motoren mit Tricks auf den deutschen Markt zu bringen



Halter von Autos aus dem VW-Konzern mit den umstrittenen Einrichtungen zum Abschalten der Abgasreinigung müssen den Entzug der Zulassung befürchten, wenn sie sich weigern, ihr Fahrzeug nachrüsten zu lassen. Darauf machte der Justiziar des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), Frank Liebhart, im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages aufmerksam. Die Zulassungsbehörden der Länder könnten nach eigenem Ermessen über die Einleitung von Stilllegungsverfahren entscheiden. Zuvor würden die Halter aber aufgefordert, den Mangel beseitigen zu lassen. Noch laufen allerdings die Rückrufaktionen von VW. In Deutschland sind rund 2,6 Millionen Fahrzeuge betroffen.

VW hatte zugegeben, in den USA verbotene Software genutzt zu haben, um die Emissionen von Stickoxiden auf dem Prüfstand zu manipulieren. VW meint aber, sich in Europa rechtskonform verhalten zu haben. Dem widersprechen das Verkehrsministerium und das ihm unterstellte KBA. Angeordnet wurde daher der Rückruf der betreffenden Autos. Liebhart hatte ein Rechtsgutachten von VW in der Frage geprüft. Nach seiner Aussage war es "äußert leicht", die Darlegung von VW zu entkräften. Eine EU-Verordnung von 2007 verbietet Abschalteinrichtungen im Grundsatz, lässt aber Ausnahmen etwa zum Motorschutz zu. Die Frage der Ausnahmen ist offenbar nicht konkret geregelt. Immer wieder verwiesen im Ausschuss in den vergangenen Wochen zu dieser Frage Techniker auf Juristen und umgekehrt.

Nach Bekanntwerden des VW-Skandals im September 2015 gab es offenbar Versuche von Händlern und VW-Haltern, Autos mit nicht umgerüsteten Motoren mit Tricks auf den deutschen Markt zu bringen. Eine Referentin aus dem Bundesverkehrsministerium berichtete über "vermehrte" Kurzzulassungen solcher Fahrzeuge im Ausland. In Deutschland würden sie dann gemäß europäischen Regeln zugelassen, ohne dass sie noch einmal geprüft werden. Es habe daher eine klare Ansage an die Bundesländer gegeben, dass dies unzulässig sei.

Thema im Ausschuss war auch die Zusammenarbeit zwischen Verkehrs- und Justizministerium, in dessen Zuständigkeit auch der Verbraucherschutz fällt. Letzteres wollte im Herbst die Gesetzesarbeiten für eine "Musterfeststellungsklage" beschleunigen. Das Verkehrsministerium lehnte diese jedoch ab. "Die wurde uns dann herausgestrichen", sagte Sonja Kreitmair, bis September Abteilungsleiterin für Verbraucherpolitik, Energie und Verkehr im Justizressort. Die Musterklage habe man als gutes Instrument für die Verbraucher gesehen. Bei einem so hoch komplexen Gerät wie einem Auto könne ein einzelner Verbraucher nur schwer einen Mangel gegenüber dem Hersteller belegen und etwa Tausende Euro für Gutachten aufbringen. Das Projekt Musterklage lag lange auf Eis. Nun soll es aber bis Jahresende doch einen Referentenentwurf geben. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte angedeutet, offen die Machbarkeit zu prüfen. Musterklagen sind allerdings nicht mit den in den USA üblichen Sammelklagen zu vergleichen, wie Kreitmair betonte.

Kreitmair beklagte ferner eine mangelhafte Information der Verbraucher durch VW. Man habe das Verkehrsministerium gebeten, in Gesprächen mit dem Konzern auf bessere Informationen zu drängen. Sie selbst habe VW angeschrieben und nur eine Standardantwort erhalten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 24.11.16
Home & Newsletterlauf: 21.12.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen