"Provisionsexzesse" in der Versicherungsbranche?


Finanzausschuss: Vermittlerprovisionen in der Krankenversicherung sollen begrenzt werden
Viele Menschen würden in die Private Krankenversicherung gelockt, weil keine vernünftige Beratung stattfinde, sondern für den Vermittler die Provision locke


(12.10.11) - Vertreter der Versicherungswirtschaft haben sich gegen eine zu starke Begrenzung der Provisionen für Versicherungsvermittler ausgesprochen. In einem Fachgespräch des Finanzausschusses widersprach ein Vertreter der Privaten Krankenversicherung (PKV) auch Behauptungen von Verbraucherschutzverbänden, es gebe in der Branche "Provisionsexzesse".

Grundlage des Fachgespräche waren Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (17/6051). Danach sollen ab 1. Januar 2012 die Provisionen für Vermittler von Krankenversicherungen auf 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme beschränkt werden.

Diese Deckelung entspreche durchschnittlichen Kosten von acht Monatsbeiträgen, heißt es in der Begründung der Änderungsanträge. Geldwerte Vorteile sollen auf den Höchstbetrag angerechnet werden. Außerdem soll Versicherungsvertretern der Anreiz genommen werden, Kunden in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit den Wechsel zu einem anderen Kranken- oder Lebensversicherungsunternehmen zu empfehlen, um dort erneut Provisionen zu erhalten.

Ein Vertreter der PKV wies darauf hin, dass die Branche allein keine Begrenzung der Provisionen vornehmen könne, weil dies gegen kartellrechtliche Regelungen verstoße. Die Provisionen würden in der Regel bei fünf Monatsbeiträgen liegen. Eine Untersuchung habe ergeben, dass es für den Abschluss von Verträgen Provisionen zwischen fünf und 7,6 Monatsbeiträgen gebe, wobei Versicherungsmakler und Vermittler, die für mehrere Unternehmen tätig sind, höhere Provisionen erhalten würden als Angehörige der Stammorganisation eines Unternehmens.

Der Bund der Versicherten sprach dagegen von Provisionen bis zu 16 Monatsbeiträgen. Damit solle versucht werden, bestimmte Tarife in den Markt zu drängen. Viele Menschen würden in die Private Krankenversicherung gelockt, weil keine vernünftige Beratung stattfinde, sondern für den Vermittler die Provision locke. Viele Kunden wüssten auch nicht, dass sie aus der Privaten Krankenversicherung entweder gar nicht oder nur sehr schwer wieder herauskommen und zu den Gesetzlichen Krankenkassen zurückkehren könnten.

Der Bund der Versicherten verlangte eine Begrenzung der Provisionen auf sechs Monatsbeträge, was auf Protest des PKV-Verbandes stieß. Dann könne man sich von einem Teil des Vertriebs verabschieden.

Die Stiftung Warentest kritisierte, dass es in der Privaten Krankenversicherung Tarife gebe, die unter dem Schutzniveau der Gesetzlichen Krankenversicherung liegen würden. Die PKV eigne sich jedoch nicht zum Geld sparen, warnte ein Vertreter der Stiftung mit Blick auf angebliche Billigtarife in der Werbung.

Der PKV-Verband wies auf Probleme mit dem geplanten Inkrafttreten der Regelung hin. Die Verlängerung der Haftungszeiten für die Vermittler, mit denen Angebote zum Wechsel der Versicherungskunden zu anderen Unternehmen erschwert werden sollen, könne von den Unternehmen nicht bis zum 1. Januar 2012 umgesetzt werden. Dazu müsse mit über 400.000 Versicherungsvermittlern gesprochen werden, um deren Verträge ändern zu können. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen