BKA-Auswertung von Steuerleaks


Panama Papers: Eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) ist laut BKA mit der Auswertung der Daten betraut
Abgeordneten wollen wissen, zu welchem Zeitpunkt das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie große Datenbestände aus den genannten "Steuerleaks" zu welchem Preis gekauft hat



"Auswertung von Steuerleaks durch das Bundeskriminalamt" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke. Darin schreibt die Fraktion, im Juli 2017 sei durch Presseberichte bekannt geworden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die sogenannten Panama Papers für einen Betrag von angeblich fünf Millionen Euro gekauft habe. Im September 2018 habe das BKA bekannt gegeben, dass sich bei der Auswertung der Daten nicht nur Hinweise auf Straftaten in Deutschland ergeben hätten, sondern auch in anderen EU-Staaten. Überdies habe das BKA mitgeteilt, dass es auch im Besitz von Daten der "Offshore-Leaks", "Paradise Papers", "Swiss-Leaks" und "Bahamas Leaks" sei.

Wissen wollen die Abgeordneten, zu welchem Zeitpunkt das BKA nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils wie große Datenbestände aus den genannten "Steuerleaks" zu welchem Preis gekauft hat. Auch fragen sie, über welche anderen Wege als den Ankauf das BKA an Daten aus "Steuerleaks" gekommen ist. Ferner erkundigen sie sich unter anderem danach, welche Ergebnisse die Auswertung der Daten aus "Steuerleaks" durch das BKA bisher hinsichtlich der Anzahl an eingeleiteten Ermittlungsverfahren sowie eröffneten beziehungsweise abgeschlossenen Strafverfahren ergeben hat.

Vorbemerkung der Fragesteller
Im Juli 2017 wurde durch Presseberichte bekannt, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die so genannten Panama Papers für einen Betrag von angeblich 5 Mio. Euro gekauft hat (DIE ZEIT, 4. Juli 2017). Eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) ist laut BKA mit der Auswertung der Daten betraut. Im September 2018 gab das BKA bekannt, dass sich bei der Auswertung der Daten nicht nur Hinweise auf Straftaten in Deutschland ergeben hätten, sondern auch in anderen EU-Staaten. Laut BKA wurden Daten mit etlichen europäischen Ländern geteilt. Überdies teilte das BKA mit, dass es auch im Besitz von Daten der "Offshore- Leaks", "Paradise Papers", "Swiss-Leaks" und "Bahamas Leaks".
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 22.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen