Sanierungsverfahren für Unternehmen


Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt ein besseres Insolvenzrecht
Es solle auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmenssanierungen geben


(28.06.10) - Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzrechts vorlegen, mit dem außergerichtliche Sanierungsverfahren für Unternehmen gestärkt werden. Außerdem müsse das Insolvenzplanverfahren attraktiver gestaltet werden, fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/2008). Es solle auch steuerliche Erleichterungen für Unternehmenssanierungen geben.

In der Begründung ihres Antrages wirft die Fraktion der Deutschen Bundesregierung Versäumnisse vor. Es sei dringend notwendig, bessere Rahmenbedingungen für Insolvenzverfahren zu schaffen. "Jede abgewendete Insolvenz und jede gelungene Unternehmenssanierung ist ein praktischer Beitrag zum Schutz von Arbeitsplätzen", heißt es in dem Antrag.

2009 habe es 32.687 Insolvenzen gegeben, was zu einem volkswirtschaftlichen Schaden von 48,6 Milliarden Euro geführt habe. 521.000 Arbeitnehmer seien von der Insolvenz ihres Arbeitgebers betroffen gewesen. Die Firma "Kreditreform" erwarte in diesem Jahr eine weitere Zunahme der Zahl der Insolvenzen auf 38.000 bis 40.000.

Für außergerichtliche Sanierungsverfahren schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gläubigerschutzverfahren in Eigenverwaltung vor. Außergerichtliche Sanierungsverfahren müssten auch frühzeitig beginnen können.

Das heute bestehende Zeitfenster für Sanierungsversuche bis zur Insolvenzantragspflicht sei zu klein. "Es verhindert, dass grundsätzlich lebensfähige Unternehmen noch rechtzeitig vor der Stigmatisierung durch ein zu eröffnendes Insolvenzverfahren saniert werden", schreibt die Fraktion. Für einen überschaubaren Zeitraum solle es daher ein Gläubigerschutzverfahren in Eigenverantwortung geben, um einen Sanierungsplan vor Eröffnung einer Insolvenz ausarbeiten zu können.

Die Gewährung von Gläubigerschutz solle von der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger abhängig gemacht werden. Ein neu einzurichtender "Gläubigerrat" solle das Zeitfenster für die Erstellung eines Sanierungsplans kontrollieren. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen