Sanktionshöhe sei nicht ausreichend
Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes
SPD-Fraktion fordert die Stärkung Europäischer Betriebsräte
(31.03.11) - Europäische Betriebsräte sollen durch wirkungsvolle Sanktionen gestärkt werden. Dies fordert die SPD-Fraktion in ihrem Antrag (17/5184) zur Umsetzung der EU-Richtlinie durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Europäischen Betriebsräte-Gesetzes. Darin spricht sie sich für Sanktionen aus, die entsprechend der Vorgabe durch die EU-Richtlinie "wirksam, abschreckend und im Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung angemessen sind".
Die zur bisherigen Gesetzeslage unverändert vorgesehene Höhe der Geldbuße von maximal 15.000 Euro stehe nicht im Einklang mit den "Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts", heißt es in dem Antrag. Die Sanktionshöhe sei nicht ausreichend und müsse "deutlich erhöht werden".
Ferner soll nach Willen der Fraktion ein Anspruch auf Unterlassung beteiligungswidriger Maßnahmen festgeschrieben werden. Dem Antrag zufolge könnten die Europäischen Betriebsräte somit vor Gericht klagen, wenn Unternehmen versuchen, diese von Entscheidungen auszuschließen. (Deutscher Bundestag: ra)
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