Zuschlag für Steuersünder


Schwarzgeldbekämpfungsgesetz: Sachverständige halten Zuschlag bei Selbstanzeige für möglich
Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden


(25.02.11) - Mehrere Sachverständige haben die Anregung des Bundesrates zur Einführung eines Zuschlages für Steuersünder im Fall einer strafbefreienden Selbstanzeige positiv bewertet. So erklärte Professor Ekkehardt Reimer (Universität Heidelberg) in einer Anhörung des Finanzausschusses, die vom Bundesrat angeregte Einführung eines pauschalen Zuschlags in Höhe von fünf Prozent der hinterzogenen Steuern "ist verfassungskonform, weil es sich bei diesem Zuschlag nicht um eine Strafe handelt".

Die Sachverständigen äußerten sich gegenüber dem Finanzausschuss zu dem von den Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182, 17/4802). Damit soll die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung eingeschränkt werden. Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung befürchten, sollen keine Steuerbefreiung mehr erhalten.

Der Bundesrat hatte ergänzend dazu den von Reimer begrüßten Zuschlag vorgeschlagen. Professor Markus Jäger (Richter am Bundesgerichtshof) wies darauf hin, der Zuschlag müsse steuerrechtlich zulässig und strafrechtlich geeignet sein. "Das ist regelbar", sagte Jäger. Es gebe eine Parallele zu dieser Zuschlagsregelung bei Steuerstraftaten im Zollbereich. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Höhe von fünf Prozent nannte er unproblematisch.

Regierungsdirektor Klaus Hermann (Oberfinanzdirektion Koblenz) bezeichnete den Zuschlag als brauchbar. Er würde sich aber einen höheren Satz als fünf Prozent wünschen.

Ähnlich äußerte sich Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain Wiesbaden) in seiner Stellungnahme: "Der Steuerhinterzieher sollte in jedem Fall bei Selbstanzeige – zusätzlich zur Steuerschuld und denn Verzugszinsen – einen deutlichen Steuerzuschlag (zum Beispiel 50 Prozent) entrichten müssen."

Auch Dieter Ondracek, Vorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, unterstützte nachdrücklich die Einführung eines Zuschlags. Fünf Prozent seien aber zu wenig.

Zu den geplanten Einschränkungen, mit der Teilselbstanzeigen unmöglich gemacht werden sollen, gab es mehrere kritische Stimmen. So wies Professor Karl-Georg Loritz (Universität Bayreuth) darauf hin, dass sich das Instrument der Selbstanzeige grundsätzlich bewährt habe. Er warne "dringend" davor, dieses Instrument zusätzlich zu verkomplizieren. So müsse ein Steuerpflichtiger, der eine Selbstanzeige vornehmen wolle, in Zukunft seine gesamten Steuererklärungen (auch als Geschäftsführer von Gesellschaften) durchsehen, ob sie irgendeinen auch fahrlässig begangenen Fehler enthalten. Irgendein Fehler dürfe jedoch nicht eine Selbstanzeige rückwirkend wirkungslos machen und zu einer Strafbarkeit führen. Die Einführung eines Zuschlags hält Loritz für möglich.

Wie Loritz wies Professor Roman Seer (Ruhr Universität Bochum) in seiner schriftlichen Stellungnahme auf Probleme bei der Einschränkung der Selbstanzeige hin. Unternehmer müssten für alle noch nicht strafverfolgungsverjährten Zeiträume prüfen, ob irgendeine Unrichtigkeit existiere, die berichtigt werden müsse, um "reinen Tisch" machen zu können. Das sei kaum möglich. "Aufgrund der Rechtsunsicherheit wird der Betroffene dann gegebenenfalls lieber auf die im Bestand unsichere Selbstanzeige verzichten und statt dessen sogar versuchen, die Straftat zu vertuschen", warnte Seer.

Ganz anders argumentierte Susanne Uhl vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Sie verlangte eine Abschaffung des Instruments der strafbefreienden Selbstanzeige statt eine Renovierung des Gesetzes: "Denn weder hat die Regel in der Vergangenheit zu höherer Steuerehrlichkeit noch zur Eröffnung zusätzlicher unbekannter Steuerquellen geführt." (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen