Notmaßnahmen für den spanischen Bankensektor


Schäuble: Rettungsschirm EFSF hat auch nach Bankenhilfe noch genug Kapazität
"Es werden Maßnahmen getroffen, um die Kosten der Bankenrestrukturierung für den Steuerzahler zu minimieren", schreibt das Ministerium


(25.07.12) - Die Deutsche Bundesregierung hat im Haushaltsausschuss für die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu den Notmaßnahmen für den spanischen Bankensektor geworben. Mit den geplanten Maßnahmen mit einem Volumen bis zu 100 Milliarden Euro habe man eine gute Chance, das Vertrauen von Investoren in die Eurozone zurückzugewinnen, sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble in einer Sitzung des Haushaltsausschusses. Spanien, das eine Reihe von Reformen in den Bereichen Haushalt, Soziales und Arbeitsmarkt eingeleitet habe, werde aber Zeit brauchen, bis es auf den Pfad nachhaltigen Wachstums komme. Schäuble verwies auf das Urteil der EU-Kommission, dass Spanien auf dem richtigen Weg sei. Wie hoch der genaue Geldbedarf Spaniens sei, werde sich erst im September herausstellen. Mit der Summe von 100 Milliarden Euro sei man auf der sicheren Seite.

Schäuble wies zudem den Eindruck zurück, aus Geldmangel im Rettungsschirm ESFS gebe es kein volles Programm für Spanien, sondern nur eine Bankenstabilisierung. Er erklärte, dass der Rettungsschirm noch eine Kapazität von 236,7 Milliarden Euro zur Kreditvergabe habe. "Spanien braucht kein volles Programm", stellte Schäuble fest. Er wies außerdem den Eindruck zurück, dass Finnland, das Sicherheiten von Spanien für seine Beteiligung an den Notmaßnahmen verlange, bevorzugt werde. Finnland müsse dafür sein Kapital in einer statt in fünf Tranchen in den künftigen Rettungsschirm ESM einzahlen und werde außerdem nicht an möglichen Gewinnen aus den Maßnahmen für Spanien beteiligt.

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass es richtig sei, den spanischen Bankensektor zu stützen. Ein Kollaps des Bankensektors sei nicht wünschenswert. Mit dem Betrag von 100 Milliarden habe man einen "Sicherheitspuffer".

Für die SPD-Fraktion waren die Aussagen der Regierung widersprüchlich. Der spanische Staat habe bis 2014 einen Refinanzierungsbedarf von über 200 Milliarden Euro. Diese Summe glaube man offenbar an den Finanzmärkten aufzutreiben, die für die Banken genannten 60 Milliarden aber nicht. Der Sprecher der SPD-Fraktion zeigte sich überzeugt, dass höhere Summen erforderlich seien, um den Euro zu retten und sprach sich für die auch von den Wirtschaftsweisen vorgeschlagene gemeinsame Tilgung der Altschulden in Europa aus. Die Aussagen der SPD-Fraktion stießen auf scharfen Widerspruch der FDP-Fraktion. Die SPD zeige sich kritisch bei den Milliarden für Spanien, wolle aber zugleich ein Altschuldenprogramm im Billionen-Umfang auf den Weg bringen.

Die Fraktion Die Linke fand Schäubles Erklärung bemerkenswert, dass Spanien keine Finanzhilfen benötige, sondern nur die spanischen Banken. Im Bundestag sei jedoch nicht nur einmal von einer Staatsschuldenkrise die Rede gewesen. Die Schulden der Banken würden jedoch in die Staatskassen transferiert, kritisierte ein Sprecher der Fraktion Die Linke.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezeichnete die Unterstützung des spanischen Bankensektors durch die Rettungsschirme als richtig. Es sei auch richtig, Spanien nicht insgesamt unter den Schirm zu nehmen. Die spanischen Banken sollten nicht nur restrukturiert, sondern gegebenenfalls auch abgewickelt werden können, verlangte eine Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Grundlage der Debatte im Haushaltsausschuss waren zwei Anträge (17/10320 und 17/10321) des Finanzministeriums, mit denen die Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Gewährung einer Notmaßnahme der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) für Spanien beantragt wird. Die Laufzeit der Notmaßnahme soll 18 Monate betragen. Das Darlehen zum Zwecke der Rekapitalisierung könne bis zu 100 Milliarden Euro betragen. Außerdem soll der Bundestag der Übertragung der Rechte und Pflichten der ESFS auf den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) zustimmen, nachdem dieser in Kraft getreten sei. Dabei soll der ESM auf den eigentlich vorgesehenen bevorrechtigten Gläubigerstatus verzichten. Das sei "eine einzelfallbezogene Ausnahme und dient dem Erhalt des Marktzugangs Spaniens", heißt es in der Begründung.

Die Auszahlungen der Finanzhilfen soll an den spanischen staatlichen Restrukturierungsfonds FROB als Bevollmächtigten der spanischen Regierung erfolgen. Der Fonds habe die Aufgabe, notwendige Hilfen an die betreffenden Banken weiterzuleiten. Die spanische Regierung stehe gegenüber EFSF und ESM für die aus dem Kredit erwachsenden Verpflichtungen ein.

Die EFSF soll eine erste Tranche von 30 Milliarden Euro Ende Juli bereitstellen, aber zunächst in Reserve halten. Der größte Teil der Auszahlungen solle bis Ende 2012 erfolgt sein, heißt es weiter. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll die Finanzhilfe dazu dienen, "die Stabilität, Widerstandsfähigkeit und langfristige Wettbewerbsfähigkeit des spanischen Finanzsektors zu erhalten" und den Marktzugang Spaniens zu "nachhaltigen Finanzierungskonditionen" zu sichern. Die Notmaßnahme solle zudem "unter strengen Auflagen" erfolgen. Dazu gehören detaillierte Restrukturierungspläne der einzelnen Banken, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen. "Es werden Maßnahmen getroffen, um die Kosten der Bankenrestrukturierung für den Steuerzahler zu minimieren", schreibt das Ministerium. Nach der Realisierung von Verlusten durch die Anteilseigner würden die spanischen Behörden auch Inhaber von Hybridkapital und nachrangige Gläubiger der Banken, die staatliche Mittel erhalten, in eine Lastenverteilung einbeziehen. "Hierzu zählen freiwillige und, sofern erforderlich, zwangsweise Rückkäufe nachrangiger Titel unter Nennwert", heißt es. Entsprechende Gesetze würden Ende August verabschiedet. Außerdem werden die Gehälter der Banker von Instituten, die Hilfen erhalten, begrenzt (zwischen 300.000 und 500.000 Euro jährlich).

Zum deutschen Haftungsanteil für die Garantien heißt es, dieser betrage gemäß EFSF-Beitragsschlüssel 29,07 Prozent. "Unmittelbare Belastungen des Bundeshaushaltes ergeben sich aus dieser Maßnahme nicht." Bei Übertragung auf den ESM betrage der deutsche Anteil 27,15 Prozent. (Deutscher Bundestag: ra)


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