Kommunen und Daseinsvorsorge


SPD-Fraktion: Keine Ausschreibungspflicht bei Wasserversorgung
Besonders für den Wasserbereich gelte, dass ein freier Wettbewerb für die Verbraucher keinen entscheidenden Vorteil hätte

(26.03.13 - Die Deutsche Bundesregierung soll kommunale Versorgungsunternehmen stärken und die formale Ausschreibungspflicht bei Dienstleistungskonzessionen besonders im Bereich der Wasserversorgung ablehnen. Dies forderte die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/12519). Im Zusammenhang mit der zur Verabschiedung anstehenden EU-Konzessionsrichtlinie wird davor gewarnt, die Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Daseinsvorsorge einzuschränken. Die Gewährleistung des Gemeinwohls in öffentlicher Hand ist zu sichern, fordert die Fraktion.

Erinnert wird an einen auf Initiative der SPD-Fraktion verfassten Brief des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie an den zuständigen EU-Kommissar Barnier vom Dezember 2010, in dem Bedenken aller Fraktionen gegen die Konzessionsrichtlinie geäußert wurden. Auch der Bundesrat habe mehrfach gegen die Konzessionsrichtlinie votiert und eine Subsidiaritätsrüge gegen den Vorschlag erhoben.

Besonders für den Wasserbereich gilt, dass ein freier Wettbewerb für die Verbraucherinnen und Verbraucher keinen entscheidenden Vorteil hätte, argumentiert die SPD-Fraktion und bezieht sich auch auf eine Untersuchung der Stiftung Warentest: Sie stellt darin fest, dass die deutsche Wasserversorgung gut und preiswert sei und ein freier Wettbewerb keinen Mehrwert brächte. (Deutscher Bundestag: ra)


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