Unabhängigkeit der EZB


ESM und Fiskalpakt: Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht Vorstellungen des Bundestages
Haftungsobergrenze könne nur mit Einwilligung des Bundestages erhöht werden könne


(26.09.12) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. September 2012 in Sachen "ESM/Fiskalpakt" entspricht weitgehend den Vorstellungen des Deutschen Bundestages. Dies betonten die Prozessbevollmächtigten des Bundestages im Haushaltsausschuss.
Das Gericht habe inhaltlich keinerlei Einwände gegen den ESM und Fiskalpakt gehabt, sagten sie weiter. Allerdings habe es in der Frage der Haftungsobergrenze, die schon im Gesetz festgelegt wurde, einen Spielraum für Interpretation gesehen. Deshalb habe es gefordert, dass "völkerrechtlich sichergestellt" werden solle, dass diese Haftungsobergrenze nur mit Einwilligung des Bundestages erhöht werden könne. Über die Zuständigkeit des Haushaltsausschusses oder des Plenums des Deutschen Bundestages bei Einzelfragen des ESM werde erst im Hauptsacheverfahren entschieden, sagten die Prozessbevollmächtigten weiter.

Der Vertreter der Bundesregierung erklärte, dass die Regierung kein Problem bei der Umsetzung der völkerrechtlichen Vorbehalte sehe. Die Haftungsobergrenze sei auch bisher unter allen Teilnehmern am ESM unstrittig gewesen. Weiter interessierte die Abgeordneten die Rolle der Europäischen Zentralbank (EZB), die in der vergangenen Woche angekündigt hatte, Anleihen in unbegrenzter Höhe aufkaufen zu wollen. Hier verwiesen die Regierung und die Prozessbevollmächtigten auf die Unabhängigkeit der EZB. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen