Zins-Regulierung von Dispokrediten
Zinssatzdeckelung: Die Linke will weitere "Zinsexzesse" der Banken verhindern
Zinssatz für eingeräumte Dispositionskredite soll auf maximal fünf Prozent über dem Basiszinssatz gedeckelt werden
(27.09.10) - Die Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite sollen verbrauchergerecht reguliert werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag (17/2913).
Darin verlangen die Abgeordneten, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Zinssatz für eingeräumte Dispositionskredite auf maximal fünf Prozent über dem Basiszinssatz und der Zinssatz für geduldete Überziehungskredite auf maximal acht Prozent über dem Basiszinssatz gedeckelt werden.
Zur Begründung geben die Abgeordneten an, dass die Zinssatzdeckelung von 5 beziehungsweise 8 Prozent über dem Basiszinssatz gewährleiste, dass regulär eingeräumte Dispositionskredite nicht höher verzinst würden als Zahlungsverzug.
Von Dezember 2008 bis April 2010 hätten Verbraucherinnen und Verbraucher allein durch überhöhte Dispo- und Überziehungszinsen 777 Millionen Euro verloren. Eine Zinsbindung an den Basiszinssatz unterbinde zukünftige "Zinsexzesse" und berücksichtige die allgemeine Zinsentwicklung.
Eine Zinssatzdeckelung erlaube weiterhin, dass die Zinssatzhöhe dem jeweiligen Risiko angepasst werde. Und da Überziehungskredite wegen ihrer sofortigen Kündbarkeit für Kreditinstitute ein vergleichsweise geringes Risiko darstellen, müssten sie auch geringer verzinst werden. (Deutscher Bundestag: ra)
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