Oppositionsanträge zu Karenzzeit abgelehnt


Opposition bemängelt: Die Verquickung wirtschaftlicher und politischer Interessen untergrabe das Vertrauen in Politik
Karenzzeit von drei Jahren gefordert - Gefahr von Interessenskonflikten

(29.10.14) - Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen sind im Innenausschuss mit Vorstößen zur Einführung einer Karenzzeit für ausgeschiedene Regierungsmitglieder gescheitert. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD votierte der Ausschuss bei Enthaltung der Grünen-Fraktion gegen einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion (18/285). Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke lehnte das Gremium zugleich mit der Koalitionsmehrheit einen Antrag der Grünen (18/292) ab.

Zuvor war eine Einigung der Fraktionsspitzen von Union und SPD auf Regeln für Wechsel von der Regierungsbank in die Wirtschaft bekannt geworden. Nach Presseberichten soll dabei das Bundeskabinett in jedem Einzelfall über mögliche Interessenkollisionen entscheiden. Wird die Gefahr von Interessenskonflikten festgestellt, soll demnach eine Karenzzeit von zwölf Monaten gelten, bei besonderen Fällen von bis zu 18 Monaten. Die Regierung soll den Angaben zufolge dazu nun einen Gesetzentwurf vorlegen.

Die Linksfraktion plädiert in ihrem Antrag für eine gesetzliche Karenzzeitregelung, die sich "an der Dauer des Regierungsamtes, dem sich daraus ergebenden zeitlichen Anspruch auf Übergangsgeld und der ressortmäßigen Zuständigkeit" orientieren solle.

Die Verquickung wirtschaftlicher und politischer Interessen untergrabe das Vertrauen in Politik, heißt es in dem Antrag. Besondere Aufmerksamkeit gewinne das Thema, "wenn ausgeschiedene Regierungsmitglieder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit ihrem Ausscheiden aus der Regierung in eine Führungsposition bei einem 'in privat-rechtlicher Form' geführten, Wirtschaftsunternehmen wechseln“. "Um Vertrauen in die Politik wiederherzustellen", seien sogenannte Karenzzeitenregelungen für ausscheidende Regierungsmitglieder "dringend erforderlich".

Die Grünen-Fraktion dringt in ihrem Antrag auf einen Gesetzentwurf, "der eine Beschränkung der Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung und Parlamentarischen Staatsekretärinnen und Staatssekretären für Fälle ermöglicht, in denen die angestrebte Tätigkeit eine Interessenverflechtung mit dem zuvor ausgeübten Amt nahe legt". Eine Beschränkung der beruflichen Tätigkeit sei geboten, wenn diese "unmittelbar nach Beendigung ihrer Amtszeit in einem Bereich tätig werden, der in Zusammenhang mit der früheren dienstlichen Tätigkeit steht", schreiben die Abgeordneten in der Begründung des Antrags. Hochdotierte Tätigkeiten von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern und Parlamentarischen Staatssekretären im Bereich der Privatwirtschaft "zum Dank für während der Regierungszeit geleistetes Entgegenkommen" müssten verhindert werden. Daher werde gemeinsam mit verschiedenen Nichtregierungsorganisation eine Karenzzeit von drei Jahren gefordert. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen