Wirtschaftliche Beschäftigungsfreiheit beschränkt


Petitionsausschuss: Änderungen bei Speicherfristen für bonitätsbezogen Daten gefordert
Bedenken mit Blick auf das im Grundgesetz geregelte Gleichstellungsgebot


(05.04.12) - Der Petitionsausschuss spricht sich für eine Änderung der durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelten Speicherfristen für bonitätsbezogene Daten aus. Der Ausschuss beschloss daher, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium des Inneren zur Erwägung zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Der Petent hatte in seiner Eingabe darauf verwiesen, dass er ein Privatinsolvenzverfahren durchgeführt habe, das am 24. Januar 2008 mit Erteilung einer Restschuldbefreiung geendet habe. Im April 2009 habe er schließlich ein neues Unternehmen gegründet. Da die Restschuldbefreiung von der Schufa entsprechend dem BDSG als Negativmerkmal gespeichert werde, habe er unter anderem seine Geschäftskonten auf Guthabenbasis führen müssen. Für die Löschung der Restschuldbefreiung sehe das BDSG eine Frist von drei Jahren vor, die allerdings erst im Kalenderjahr nach der Erteilung beginnt. In seinem Fall sei dies erst am 31. Dezember 2011 möglich gewesen, was eine Ausweitung der Frist auf fast vier Jahre bedeutet habe.

Aus Sicht des Petitionsausschusses ergeben sich angesichts dieser Rechtslage Bedenken mit Blick auf das im Grundgesetz geregelte Gleichstellungsgebot. Die Erteilung der Restschuldbefreiung erfolge per Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Auf das Datum habe der Betroffene keinerlei Einflussmöglichkeit. Das könne – wie im vorliegenden Fall – dazu führen, dass der Negativvermerk drei Jahre und elf Monate gespeichert werde. Für den Betroffenen sei jedoch mit der Datenspeicherung die persönliche und wirtschaftliche Beschäftigungsfreiheit stark eingeschränkt, was auch die Grundrechte berühren würde, schreiben die Abgeordneten.

Der Ausschuss nimmt auch Bezug auf die Feststellung der Rechtsprechung, wonach den Interessen der von der Eintragung Betroffenen "schützenswerte Belange der Kreditinstitute und der kreditgebenden gewerblichen Wirtschaft" gegenüberstünden. Durch die Länge der Speicherfrist solle daher das Zahlungsverhalten des Betroffenen verlässlich beurteilt werden. Vor diesem Hintergrund weisen die Abgeordneten darauf hin, dass eine Restschuldbefreiung erst nach einer sogenannten Wohlverhaltensperiode von sechs Jahren erteilt werde.

Auch mit Blick auf die Kritik des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zum sogenannten Scoring hält der Ausschuss die derzeit geltende Rechtslage "nicht für angemessen" und befürwortet deshalb grundsätzlich das Anliegen des Petenten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen