Abschied von überkommenen Altersgrenzen


Experten: Altersgrenzen müssen kritisch hinterfragt werden - Altersgrenzen quer durch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auf den Prüfstand stellen
Kritik am Bericht zur Lage der Älteren: Geschlechtsspezifische Unterschiede im Bericht unterbelichtet


(16.03.12) - Weitestgehend übereinstimmend haben sich Experten dafür ausgesprochen, die in Deutschland geltenden Altersgrenzen quer durch alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens auf den Prüfstand zu stellen. Die zehn geladenen Sachverständigen stellten sich in einer öffentlichen Anhörung den Fragen des Familienausschusses zu den Ergebnissen des Sechsten Berichts der Bundesregierung zur Lage der älteren Generation (17/3815).

Der Altersbegriff in Deutschland sei in Deutschland sehr stark vom Renteneintrittsalter abhängig, erläuterte der Sozial- und Rechtswissenschaftlers Thomas Klie von der Hochschule für Soziale Arbeit, Diakonie und Religionspädagogik der Evangelischen Landeskirche Baden. Dies sei aber unsinnig, da es den Fähigkeiten der Menschen nicht gerecht werde.

Diese Ansicht unterstützte auch der Gerontologe Andreas Kruse von der Universität Heidelberg. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn Arbeitnehmer vom Gesetzgeber in Rente geschickt werden, obwohl sie gerne freiwillig weiterarbeiten würden und dies auch leisten könnten. Es wäre zudem ein Vorteil für die Rentenkassen, wenn dies geändert werde, sagte Kruse. Dies würde auch zur Gerechtigkeit innerhalb einer Generation beitragen, weil somit die Rente für Menschen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen müssten, finanziert werden könnte. Die Diskussion dürfe nicht immer nur unter dem Aspekt zwischen den Generationen geführt werden, forderte Kruse.

Auch Christian Rolfs, Experte für Versicherungsrecht von der Universität Köln, plädierte für einen Abschied von überkommenen Altersgrenzen. Diese seien diskriminierend und in vielen Fällen auch mit geltendem Recht in der Europäischen Union nicht in Einklang zu bringen. Dies müsse allerdings auch für jene Altersgrenzen gelten, von denen Menschen unter Umständen profitieren. Dazu gehöre beispielsweise die verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Menschen jenseits des 58. Lebensjahres oder die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Andrea Gröppel-Klein, Marketingforscherin an der Universität des Saarlandes, führte an, dass die gängigen Altersbilder in der Gesellschaft sehr stark über die Medien und die Werbung transportiert werden. Sie verwies darauf, dass ältere Menschen in der Werbung noch immer eindeutig unterrepräsentiert seien. Gleichzeitig lasse sich aber ein Trend beobachten, dass sich dies langsam ändere.

Auch Ursula Lehr, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren Organisationen, betonte, dass das medial vermittelte Bild nicht nur die Altersbilder in der Gesellschaft prägen, sondern vor allem das Selbstbild älterer Menschen.

Scharfe Kritik am Bericht zur Lage der Älteren übte die Soziologin Silke van Dyk von der Friedrich-Schiller-Universität Jena. So seien geschlechtsspezifische Unterschiede im Bericht unterbelichtet. Dabei seien gerade Frauen von Altersbildern deutlich länger betroffen als Männer: zum einen aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung und zum anderen, weil sie in der Gesellschaft um mehrere Jahre früher als alt wahrgenommen werden. Insgesamt konzentriere sich der Bericht zu stark auf die Frage, wie die Potenziale älterer Menschen genutzt werden können, bemängelte van Dyk. Fragen der sozialen Sicherung hingegen seien zu wenig beachtet worden.

Auch Barbara Riedmüller, ehemalige Leiterin des Arbeitsschwerpunktes Sozialpolitik und Komparatistik an der Freien Universität Berlin mahnte an, dass geschlechtsspezifische Altersbilder zukünftig stärker untersucht werden müssten.

Die Medienwissenschaftlerin Caja Thimm bemängelte, dass der Altenbericht kulturelle Unterschiede weitgehend ausklammere. So lasse sich bei Frauen jenseits des 60. Lebensjahres mit Migrationshintergrund eine deutliche geringe Kompetenz beim Umgang mit den neuen digitalen Medien beobachten.

Lob für den Altenbericht äußerte der Vorsitzende des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, Jürgen Gohde, für dessen Ausführungen zum Gesundheits- und Pflegebereich. Vor allem die Rehabilitation sei ein wichtiges Konzept, um die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang äußerten mehrere Sachverständige Kritik am Begriff der "Pflegebedürftigkeit". Dieser habe eine mitunter katastrophale Auswirkung auf das Altersbild in der Gesellschaft. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen