"Mangelverwaltung" im deutschen Stromnetz


Situation im deutschen Stromnetz nach der Abschaltung der ältesten Atomkraftwerke sei "noch beherrschbar
Bundesnetzagentur: Große Anstrengung, das deutsche Stromnetz stabil zu halten - Es müssten Eingriffe in den Markt vorgenommen werden

(18.05.11) - Die Bundesregierung hat eine "ehrliche Debatte" in der Energiepolitik verlangt, um die Zukunftsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland sicherzustellen. Ein Vertreter der Regierung erklärte im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am Mittwoch, in der Diskussion sei die technische Seite bisher vernachlässigt worden.

"Der Strom fließt nach physikalischen Gesetzen und nicht nach politischem Willen", erläuterte der Regierungsvertreter, der die Situation im deutschen Stromnetz nach der Abschaltung der ältesten Atomkraftwerke als "noch beherrschbar" bezeichnete. Allerdings seien die Puffer im Netz heute viel geringer als früher. Daher müssten die geplanten 19 Kraftwerksprojekte, davon 11 Kohlekraftwerke, möglichst schnell realisiert werden.

Auf Fragen aller Fraktionen nach Preisentwicklung und Versorgungssicherheit erklärte der an der Sitzung teilnehmende Vertreter der Bundesnetzagentur, er beteilige sich nicht an Panikmache, aber es sei eine große Anstrengung, das deutsche Stromnetz stabil zu halten. Es müssten Eingriffe in den Markt vorgenommen werden. Der Netzagentur-Vertreter sprach von einer "Mangelverwaltung".

Aus Unterlagen der Netzagentur zur Stromleistungsbilanz in Deutschland ergibt sich, dass die installierte Leistung 160 Gigawatt beträgt. Die "gesicherte Leistung", die dauerhaft zur Verfügung steht, beträgt 93 Gigawatt. Die geschätzte Last am dritten Januar-Mittwoch betrug nach diesen Angaben 80 Gigawatt, zu der eine "Referenzmarge" zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit von 7 Gigawatt hinzukommt. Die rechnerische Reserve wird mit 6 Gigawatt angegeben. Nur 10 Prozent der Erneuerbaren Energien, deren installierte Leistung 51 Gigawatt beträgt, seien auch "gesicherte Leistung", sagte der Vertreter der Netzagentur.

Sie wird in der Übersicht mit 5 Gigawatt angegeben, während die “gesicherte Leistung" der Kernkraft 17 Gigawatt (installierte Leistung: 20 Gigawatt) beträgt.

Zur Entwicklung der Strompreise erklärte ein Vertreter des Bundeskartellamtes, das Preisniveau auf dem Spotmarkt habe sich nicht verändert. Dazu habe auch das gute Wetter, das zu einem höheren Angebot an Strom aus erneuerbaren Energien bei gleichzeitig geringerem Verbrauch geführt habe, geführt. Langfristig würden die Marktteilnehmer jedoch einen "relativ scharfen Preisanstieg" erwarten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen