Equal Pay-Grundsatz und Leiharbeitskräfte
Antrag: SPD will Leiharbeitsbranche stärker regulieren
Arbeitsverträge mit Leiharbeitskräften, die auf die Dauer eines Einsatzes im Entleihbetrieb befristet sind, dürfen nach dem Willen der Parlamentarier nicht mehr erlaubt sein
(23.12.10) - Die SPD-Fraktion möchte die Leiharbeitsbranche stärker regulieren. In einem Antrag (17/4189), der in erster Lesung vom Deutschen Bundestag beraten wird, fordern die Parlamentarier vier konkrete gesetzgeberische Maßnahmen.
So müsse der "Equal Pay-Grundsatz" im Verhältnis von Leiharbeitskräften zu Stammbeschäftigten gelten. Daneben sei ein allgemeiner, gesetzlicher Mindestlohn festzusetzen als unterste Grenze für die Vergütung in Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht verliehen wird.
Arbeitsverträge mit Leiharbeitskräften, die auf die Dauer eines Einsatzes im Entleihbetrieb befristet sind, dürfen nach dem Willen der Parlamentarier nicht mehr erlaubt sein. Die Betriebsräte in den Entleihbetrieben sollen wirksame Mitbestimmungsrechte für in ihren Betrieben eingesetzte Leiharbeitskräfte haben, fordert die SPD-Fraktion. Zudem sollte der Leiharbeitseinsatz nach einem Jahr beendet sein. Dauert er länger, sei eine Festanstellung angemessen, heißt es weiter.
Mittlerweile habe sich herausgestellt, dass die geltenden Regelungen nicht ausreichten, begründet die SPD-Fraktion ihre Initiative. Es müsse verhindert werden, dass Leiharbeitnehmer als Niedriglohn-Reserve eingesetzt werden. (Deutscher Bundestag ra)
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