Verbrauchsteuergesetze werden geändert


Bestimmungen unter anderem im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz werden geändert
Ziel ist es, die im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umzustellen

(20.04.11) - Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen aller Fraktionen dem von der Deutschen Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (17/5127, 17/5201) zugestimmt. Damit werden eine Reihe von Bestimmungen unter anderem im Bier- und Tabaksteuergesetz sowie im Branntweinmonopolgesetz geändert.

Ziel ist es, die im Biersteuergesetz bisher enthaltenen Tatbestände der Steuerentlastung auf ein System von Steuerbefreiungen umzustellen. Im Branntweinmonopolgesetz soll die Verwendungsbeschränkung für Alkohol aus nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen im Kosmetiksektor aufgehoben werden.

Im Tabaksteuergesetz geht es neben einigen Klarstellungen auch um die Vermeidung einer unangemessenen Belastung. Wenn Tabakwaren im Steuerlager zur Herstellung von Erzeugnissen eingesetzt werden, die nicht der Tabaksteuer unterliegen, soll keine Tabaksteuer entstehen.

"So würde zum Beispiel Pfeifentabak, der im Steuerlager zur Herstellung von Schnupftabak eingesetzt wird, steuerfrei eingesetzt werden können. Bislang hätte in derartigen Fällen die Steuer für Pfeifentabak entrichtet werden müssen", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Auf Empfehlung des Bundesrates wurden Regelungen zur besseren Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges mit Mobilfunkgeräten in den Entwurf eingefügt. (Deutscher Bundestag: ra)


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