IP-Adressenspeicherung beim BKA


Kleine Anfrage zur Speicherung der IP-Adressen von Besucherinnen und Besuchern der Website des Bundeskriminalamtes
Wie bewertet die Bundesregierung die Speicherung der IP-Adressen durch das BKA in Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis und die Datenschutzgesetze?


(05.11.07) – Seit wann genau die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern der Internetseite des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert werden und ob diese Speicherung anhält, will die Linksfraktion wissen. In einer Kleinen Anfrage (16/6754) weißt sie darauf in, dass ein Pressebericht deutlich gemacht habe, dass das BKA über mehrere Jahre hinweg die IP-Adressen von Besuchern registriert habe, um zu versuchen, diese Personen zuzuordnen und sie so zu identifizieren.

Das sagt die LINKE:
Wie die Öffentlichkeit aus einem Bericht des "Tagesspiegel" vom 1. Oktober 2007 erfuhr, hat das Bundeskriminalamt über mehrere Jahre hinweg die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen) von Besuchern seiner Homepage registriert. Neben der Speicherung versuchte das BKA auch, einen Teil dieser IP- Adressen Personen zuzuordnen und diese so zu identifizieren, wenn diese sich in der Zeit vom 28. März bis 18. April dieses Jahres auf der Unterseite "Offene Tatkomplexe" über Spuren zur "militanten Gruppe" informieren wollten.

IP-Adressen sind innerhalb eines Netzwerks (zum Beispiel dem Internet) notwendig, damit zwei Teilnehmer des Netzwerks miteinander kommunizieren können. Die IP-Adresse für Internetseiten ist fest, Kunden von Internet Providern wird eine solche z. T. bei jeder Einwahl neu zugeteilt. Nicht notwendig ist hingegen, die IP-Adresse nach Ende der Kommunikation zu speichern, wie es viele private Unternehmen (ebay, amazon, google etc.) zur Erstellung von Kundenprofilen tun.

Dagegen hat sich inzwischen eine Initiative von Datenschützern gewandt, die Privatunternehmen zum Verzicht auf die Speicherung der IP-Adressen auffordern. Aus den Reihen der Datenschützer hat eine Person erfolgreich dagegen geklagt, dass das Bundesjustizministerium ihre IP-Adresse gespeichert hat. In seinen Leitsätzen stellte das Gericht fest: "Anbieter von Telemedien im Internet dürfen nicht systematisch die Kennungen (IP-Adressen) der Nutzer ihrer Dienste protokollieren." (Amtsgericht Berlin Mitte, Geschäftsnummer 5 C 314/06).

Die Links-Fraktion fragt die Bundesregierung:

1. Seit wann genau werden die IP-Adressen von Besuchern der Internetpräsenz des Bundeskriminalamtes (BKA) gespeichert, und hält diese Speicherung an?

2. Welche Daten werden gemeinsam mit der IP-Adresse gespeichert (Datum des Zugriffs, Dauer des Aufenthalts, vorher/nachher besuchte Seiten etc.)?

3. Wie viele Datensätze sind in diesem Zusammenhang gespeichert worden, welche Dateien aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurden dafür eingerichtet und für wie lange blieben die Datensätze mindestens/höchstens gespeichert?

4. In wie vielen und welchen Fällen wurde versucht, die Identität der Computerbesitzer festzustellen, und was waren jeweils die Gründe für diesen Versuch?

5. Wie ist nach vermeintlich festgestellter Identität der Nutzer mit den gewonnenen Daten verfahren worden?

6. Wurden die vermeintlich identifizierten Nutzerdaten mit anderen, bereits vorhandenen Dateien des BKA oder anderer Sicherheitsbehörden abgeglichen?

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Speicherung der IP-Adressen durch das BKA in Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das Fernmeldegeheimnis und die Datenschutzgesetze?

8. Hat die Identifizierung der Besucher im besagten Fall des Besuchs der Unterseite zur "militanten Gruppe" weiterführende Ermittlungsergebnisse er- bracht, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse in Hinsicht auf ihre Relevanz zur Aufklärung der zu ermittelnden Sachverhalte, also der Brandstiftung in mehreren Fällen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung generell den zu betreibenden Aufwand für eine Identifizierung von Besuchern ihrer Internetseiten im Sinne effizienter Ermittlungsarbeit?

10. Welchen Beweiswert misst die Bundesregierung diesen gespeicherten IP-Adressen bei, unter Beachtung des Umstandes, dass in Europa die Verpflichtung für Internetprovider besteht, ihren Kunden keine feste IP zuzuordnen ("dynamische IP"), mehrere Benutzer einen Router benutzen (privates WLAN, öffentliche "hot-spots") etc.?

11. Welche anderen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden speichern die IP-Adressen der Besucher ihrer Internetpräsenzen, seit wann, und für welche Zeiträume?

12. Welche Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden haben diese Speicherung eingestellt, wann, und aus welchen Gründen?

13. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Forderung an private Anbieter von Internetseiten ein, keine IP-Adressen ihrer Besucher zu speichern, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu?
(Deutscher Bundestag: Die Linke: ra)


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