Berufsausübungsfreiheit und staatliche Überwachung


Rechtsanwälte sollten nach dem Willen der FDP nicht überwacht werden dürfen
Mehr Berufsgruppen von staatlichen Überwachungsmaßnahmen ausnehmen


(11.12.08) - Für Rechtsanwälte soll es nach Auffassung der FDP-Fraktion ein einheitliches Verbot staatlicher Überwachungsmaßnahmen geben. Die Trennung in Strafverteidiger und übrige Rechtsanwälte mache keinen Sinn, schreiben die Liberalen in einem Gesetzentwurf " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (160a StPO)" - (16/11170).

Die Strafprozessordnung sieht gegenwärtig vor, dass Rechtsanwälte, die nicht Strafverteidiger sind, kein absolutes Zeugnisverweigerungsrecht besitzen. Sie unterliegen vielmehr einer Prüfung der Verhältnismäßigkeit, nach der entschieden wird, ob sie von der Polizei oder Staatsanwalt gezwungen werden können, auszusagen.

Die FDP argumentiert, die unterschiedliche Behandlung von Anwälten und Verteidigern verkenne die verfassungsrechtliche Stellung von Rechtsanwälten. Die gegenwärtige Rechtslage griffe in deren Berufsausübungsfreiheit ein. Sobald ein Mandant die Möglichkeit fürchten müsse, dass Ermittlungsmaßnahmen gegen seinen Anwalt als verhältnismäßig angesehen werden könnten, würde er seinem Anwalt gerade kritische Informationen nicht mehr anvertrauen, so die FDP.

Die Fraktion fordert weiter, dass der absolute Schutz vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen auch für in der Strafprozessordnung genannte bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten sowie Mitarbeiter von Presse- und Rundfunk gelten müsse. (Deutscher Bundestag: ra)


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