Über das EU-Verbot von Glühbirnen informieren


Sind das EU-Verbot von Glühbirnen und die Öko-Bilanz von Energiesparlampen kontraproduktiv?
Einem klimapolitischen Effekt stehe die bis 2020 festgelegte CO2-Obergrenze im EU-Emissionshandel entgegen


(12.01.09) - Das EU-Verbot von Glühbirnen und die Öko-Bilanz von Energiesparlampen sind Thema einer Kleinen Anfrage (16/11471) der FDP-Fraktion. Danach will die Europäische Kommission schrittweise die Verwendung von Glühlampen verbieten. Nach dem EU-Beschluss sollen ab September 2009 Glühlampen mit mehr als 100 Watt aus dem Handel genommen werden, schreibt die Fraktion.

Anfang 2010 sollen solche mit mehr als 40 Watt und zwei Jahre später auch schwächere Lampen folgen. Von dem Verbot und einem Ersatz sogenannter Energiesparlampen erhoffe sich die EU-Kommission eine Verringerung des Strombedarfs zu Beleuchtungszwecken, was zu einer jährlichen Einsparung von 23 Millionen Tonnen Treibhausgas führen soll, heißt es in der Kleinen Anfrage.

Die FDP will nun von der Bundesregierung wissen, ob sie den "Ausstiegsbeschluss" aus der Glühbirne mittrage und welche Erkenntnisse ihr zur Ökobilanz von Energiesparlampen im Vergleich zu Glühbirnen vorlägen.

Vorbemerkungen der FDP
Die Europäische Kommission will schrittweise die Verwendung von Glühlampenverbieten. Nach dem EU-Beschluss sollen ab September 2009 Glühlampen mit mehr als 100Watt aus dem Handel genommen werden. Anfang 2010 folgen solche mit mehr als 40 Watt und zwei Jahre später auch schwächere Lampen.

Von dem Verbot und einem Ersatz durch so genannte Energiesparlampen erhofft sich die EU-Kommission eine Verringerung des Strombedarfs zu Beleuchtungszwecken, was zu einer jährlichen Einsparung von 23 Mio. Tonnen Treibhausgasführen soll. Energiesparlampen verringern vorbehaltlich eines konstant bleibenden Nutzungsverhaltens den Energieverbrauch im Haushalt und tragen damit zur Senkung der individuellen Stromrechnung sowie möglicherweise zu einer Entlastung der Kraftwerkskapazitäten bei.

Einem klimapolitischen Effekt steht aber die bis 2020 festgelegte CO2-Obergrenze im EU-Emissionshandel entgegen. Sollte die Außerbetriebnahme konventioneller Glühlampen tatsächlich dazuführen, dass fossil befeuerte Kraftwerke in der Leistung gedrosselt werden können und so weniger CO2 emittiert wird, so hätte dies zur Folge, dass die Stromproduzenten entsprechend weniger Emissionszertifikate benötigen. Die damit frei werdenden Emissionsrechte würden sie an der Emissionsbörse veräußern.

Mit anderen Worten: die Emissionsreduktion, die in den Kraftwerken erfolgt, würde dazu genutzt, an anderer Stelle – nämlich im Industriebereich – mehr CO2emittieren zu können. Ein Verbot von Glühlampen innerhalb des Emissionshandelssystems führt also in der Gesamtbetrachtung nicht zu einer Emissionssenkung, sondern zu einer Emissionsverlagerung.

Bei einem ordnungsrechtlichen Eingriff muss auch die Gesamt-Ökobilanz betrachtet werden. Ein Artikel in der Zeitschrift "Öko-Test" vom 10. Dezember2008 setzt sich mit möglichen Problemen von Energiesparlampen auseinander. Als Probleme werden aufgezählt: falsche Herstellerangaben über die tatsächlichmöglichen Einsparungen, eine geringere und im Gebrauch nachlassende Helligkeit und Empfindlichkeit gegen häufiges An- und Ausschalten. Da nur zehn Prozent der Haushalte die Energiesparlampen korrekt als Sondermüll entsorgten, drohe ferner hochgiftige Quecksilberbelastungen in der Umwelt.
(Deutscher Bundestag: FDP: ra)

Lesen Sie auch:
Intransparenz und Lobbyismus in der EU
Quecksilber aus zerbrochenen Energiesparlampen
EU soll Glühlampenverbot aussetzen
EU-Glühlampenverbot: Aus für 100 Watt-Lampe
Die 10 wichtigsten Fragen zum EU Glühlampenverbot
Neue EU-Richtlinie über Lichtprodukte
Änderungen durch die EU-Richtlinie im Überblick


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen