Beiträge zur Künstlersozialversicherung


FDP dringt auf kürzere Abgabenpflicht in der Künstlersozialversicherung - Beitragspflichten in der Künstlersozialversicherung sachgerecht ausgestalten
Mangelnde Bekanntheit der Abgabenpflicht für die Künstlersozialversicherung - Betriebe nicht durch das ständige Wachstum des Versichertenkreises der Künstlersozialversicherung belasten


(10.07.08) - Die FDP-Fraktion setzt sich dafür ein, den Stichtag für die rückwirkende Abgabepflicht von Unternehmen in der Künstlersozialversicherung vorzuziehen. Aufgrund der Abgabepflicht für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre würden Unternehmen bislang mit Nachforderungssummen in Höhe von knapp 14 Millionen Euro konfrontiert, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (16/9820).

Der lange Rückwirkungszeitraum werde der Tatsache nicht gerecht, dass bisher über den Umfang der Abgabenverpflichtung der Künstlersozialversicherung unzureichend aufgeklärt worden sei, heißt es weiter. Als treffenderen Stichtag für die Rückwirkung biete sich der 13. November 2007 an, "da an diesem Tag der Abschlussbericht der Enquete-Kommission des Bundestages "Kultur in Deutschland" veröffentlicht worden sei. In diesem sei die mangelnde Bekanntheit der Abgabenpflicht für die Künstlersozialversicherung festgestellt und eine konsequentere Durchsetzung der Abgabenpflicht gefordert worden. Dies sei für die Verwerter ein "deutlicher Hinweis" gewesen, sich mit dem Umfang der Abgabenpflichten der Künstlersozialversicherung bekannt zu machen.

Antrag der FDP-Fraktion im Wortlaut:

Der Bundestag wolle beschließen:
Die Künstlersozialversicherung ist die Grundlage der sozialen Sicherung von Künstlern und Publizisten und ein wichtiger Beitrag des Staates zur Künstler- und Kunstförderung. Die gemeinsame Finanzierung dieser Grundsicherung durch die Versicherten (50 Prozent), die Verwerter (ursprünglich 25, jetzt 30 Prozent) und den Bund (ursprünglich 25, jetzt 20 Prozent) trägt den besonderen Arbeitsbedingungen von Künstlern, Autoren, Graphikern etc. Rechnung. Die Abgabepflicht der Verwerter ergibt sich aus dem symbiotischen Verhältnis zwischen Vermarkter und Künstler, aus dem eine besondere Verantwortung der Vermarkter fur die soziale Sicherung der - typischerweise wirtschaftlich Schwächeren - selbständigen Künstler und Publizisten erwächst, ähnlich der der Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer.

Seit dem 1. Juli 2007 unterstützt die Deutsche Rentenversicherung auf der Grundlage des novellierten Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) die Künstlersozialkasse bei der Ermittlung der abgabepflichtigen Unternehmen und bei der Überprüfung der Versicherten auf das Vorliegen der Versicherungsvoraussetzungen. Dabei werden von der Deutschen Rentenversicherung in einem ersten Durchgang fast 300.000 Unternehmen mit einem mehrseitigen Fragebogen angeschrieben.

Die verstärkten Kontrollen haben bei den Unternehmen, die sich zum Teil unzureichend über die Abgabepflicht informiert fühlen, zu Unmut geführt, der bis zu Forderungen nach einer Abschaffung der Künstlersozialversicherung reicht. Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland" hat festgestellt, dass bei Unternehmen aber auch Kommunen die Abgabenpflichtigkeit in der Künstlersozialversicherung noch weitgehend unbekannt ist. Insbesondere Kleinstbetriebe sowie kleine und mittlere Unternehmen sind durch die nun erfolgende Erfassung erheblichen bürokratischen Aufwand ausgesetzt.

Durch die rückwirkende Abgabepflicht für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre werden die abgabepflichtigen Unternehmen bisher mit Nachforderungssummen in Höhe von insgesamt 13.787.000 Euro (Stand 10. März 2008) konfrontiert. Dieser lange Rückwirkungszeitraum wird der Tatsache nicht gerecht, dass bisher über den Umfang der Abgabenverpflichtung in der Künstlersozialversicherung nicht ausreichend aufgeklärt wurde. Als treffenderen Stichtag für die Rückwirkung bietet sich der 13. 11. 2007 an, da an diesem Tag der Abschlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Kultur in Deutschland" veröffentlicht wurde, in dem die mangelnde Bekanntheit der Abgabenpflicht für die Künstlersozialversicherung festgestellt und eine konsequentere Bekanntmachung und Umsetzung der Abgabenpflicht in der Künstlersozialversicherung gefordert wird. Dies war für die Verwerter ein deutlicher Hinweis, sich mit dem Umfang der Abgabenpflichten der Künstlersozialversicherung bekannt zu machen.

In einzelnen Fällen würde die Abgabenpflicht zu ungewünschten Belastungen führen. Beispielsweise werden nun ehrenamtliche Vereine, insbesondere im Bereich der Musik, zunehmend zur Beitragszahlung in der Künstlersozialversicherung herangezogen. Hohe Belastungen entstellen durch die Abgabenpflicht auch bei Unternehmen, die künstlerische Leistungen an- und weiterverkaufen.

Neben diesen aktuellen Problemen des Beitragsrechts muss darauf geachtet werden, dass die Betriebe nicht durch das ständige Wachstum des Versichertenkreises der Künstlersozialversicherung belastet werden. Dafür muss der Versichertenkreis der Künstlersozialversicherung klarer definiert werden. Denn unter anderem aufgrund mangelnder Abgrenzung verdreifachte sich die Versichertenzahl in der Künstlersozialversicherung von 47.713 im Jahr 1991 auf 153.732 im Jahr 2006. Im gleichen Zeitraum vervierfachte sich das Haushaltsvolumen der Künstlersozialkasse von 136 Mio. auf 556,3 Mio. Euro. Eine Eindämmung dieser Entwicklung, bei Beachtung aller neuen Erscheinungsformen von künstlerischen Leistungen, leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Begrenzung der steigenden Sozialabgabenlast fürdie Unternehmen und könnte daneben viele ehrenamtlich tätige Vereinigungen entlasten.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf zu prüfen und dem Deutschen Bundestag unverzüglich zu berichten,

1. wie der Informationsstand über die Abgabepflicht in der Künstlersozialversicherung verbessert werden kann, zum Beispiel indem bei Angeboten und Rechnungen für abgabenpflichtige Leistungen auf die bestehende Abgabepflicht hingewiesen wird und dadurch für Auftraggeber eine klare Kalkulierbarkeit über die Höhe der Kosten bei der Auftragsvergabe gewährleistet wird;

2. wie Wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Unternehmen verhindert und Anreize für die selbständige Meldung der Abgabepflicht geschaffen werden können, zum Beispiel indem die derzeit für fünf Jahre geltende rückwirkende Abgabepflicht verkürzt wird auf den Zeitpunkt der Bekanntmachung der Ergebnisses der Enquete-Kommission Kultur am 13.11.2007;

3. ob und wie eine größere Akzeptanz und Beitragsgerechtigkeit der Künstlersozialkasse erreicht werden kann, zum Beispiel durch die Beschränkung der Abgabepflicht auf die tatsächlich in der KSK versicherten Künstler und Publizisten, die Einführung von Sonderregeln für Vermittler künstlerischer Leistungen sowie eine Regelung, die verhindert, dass mit der missbräuchlichen Beauftragung eigens für gegründeter juristischer Personen (z.B. 1-Mann-GmbH oder Limited) die Beitragspflicht in der Künstlersozialversicherung umgangen werden kann;

4. ob und wie die Belastung ehrenamtlich tätiger Vereinigungen durch die teilweise Befreiung von der Beitragszahlung zur Künstlersozialversicherung reduziert werden kann;

5. wie der Versichertenkreis der Künstlersozialversicherung enger gefasst werden kann, um die immer weitere Ausweitung des Versichertenkreises zu verhindern und die Abgabenlast der Unternehmen, Vereine und Versicherten zu begrenzen;

6. inwieweit eine stärkere Information über die Möglichkeit der Gründung von Ausgleichsvereinigungen nach § 32 KSVG und eine idealer Weise daraus resultierende verstärkte Gründung dieser Ausgleichsvereinigungen für viele der Beteiligten ein Weg zu einer einvernehmlichen und unbürokratischen Lösung der gegenwärtigen Probleme mit der KSK sein können;
ob und wie die Bundesregierung die Unternehmen stärker über die Existenz, die Voraussetzungen und den Umfang der Abgabenpflicht in der Künstlersozialversicherung informieren kann.
(Deutscher Bundestag: FDP: ra)


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