Korrekturen des Insolvenzplanrechts vornehmen


FDP fordert: Sanierung von Unternehmen im Insolvenzplanverfahren vornehmen
HRE: Der Enteignung liege kein Plan zugrunde, der eine Auskunft darüber gebe, wie die Bank restrukturiert werden solle


(24.03.09) - Das Insolvenzplanrecht ist so auszugestalten, dass es erforderlichenfalls auch einen Eingriff in Aktionärs- oder Gesellschafterstellungen ermöglicht. Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (16/12285). Das Insolvenzplanrecht biete jetzt schon die Chance zur "schnellen und konsequenten Sanierung eines notleidende Unternehmens".

Es stelle somit ein sehr effektives Mittel zu Unternehmensrestrukturierung dar. Der Weg der Enteignung verkenne demgegenüber die vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten einer "ordnungspolitisch vertretbaren und den Steuerzahler gering belastenden Lösung". Die Liberalen argumentieren, schon jetzt zeige sich, dass staatliche Hilfe in Höhe von 102 Milliarden Euro die "Hypo Real Estate" nicht zu stabilisieren vermocht hätten.

Der Enteignung liege kein Plan zugrunde, der eine Auskunft darüber gebe, wie die Bank restrukturiert werden solle und welche Kosten damit verbunden seien. Dem Steuerzahler sei nach Finanzhilfen dieser Größenordnung nicht zumutbar, den Aktionären und Gläubigern der Bank ihre Risiken abzunehmen, so die Liberalen.

Die Fraktion spricht sich ferner dafür aus, in einem Gesetzentwurf Korrekturen des Insolvenzplanrechts vorzunehmen, um durchgreifende Sanierungen zu ermöglichen, ohne dass die Insolvenz auf die Unternehmenstöchter durchschlage. Die Bundesregierung müsse ferner Möglichkeiten schaffen, bestehende Beratungsprogramme zur Krisenprävention auch zur Sanierungsunterstützung nutzen zu können. (Deutscher Bundestag: ra)

Kontext (externer Link):
Video zum Thema HRE-Enteignung:
Bundesminister Steinbrück äußert sich zur Notwendigkeit des Gesetzes

Lesen Sie auch:
"Lex Hypo Real Estate" beschlossen
Marktkapitalisierung der HRE nur bei 190 Millionen
Banken sollen verstaatlicht werden können
Verstaatlichung von Banken als "ultima ratio"


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen